Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA017

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA017
Einreichungsdatum
Antragsteller

Simon Weiß

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - neuer §
Zusammenfassung des Antrags Es wird ein allgemeiner Informationsanspruch gegenüber der Partei analog zu Informationsfreiheitsgesetzen und -satzungen in Gebietskörperschaften geschaffen.
Schlagworte Informationsfreiheit, Transparenz
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Informationsfreiheit in die Satzung

Antragstext

Folgender neuer Paragraph möge in die Satzung der Piratenpartei Deutschland aufgenommen werden:

§ 4b Informationsfreiheit

(1) Die Organe der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen und von ihnen beauftragte Personen sind auskunftspflichtig gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen.

(2) Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.

(3) Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.

(4) Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der jeweils zuständige Vorstand auf Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

(5) Falls der zuständige Vorstand keinen Zugang zu angefragten Aufzeichnungen hat, leitet er die Anfrage an die ihm bekannten Stellen weiter, auf die dies zutrifft.

(6) Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die auskunftsuchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.

(7) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Antragsbegründung

Wir wollen das mit der Transparenz machen und dabei auch mit uns selbst anfangen. Das spiegelt sich aber zur Zeit nicht hinreichend in unserer Satzung wieder. Als Partei sind wir eine Organisation von Verfassungsrang mit definierten Aufgaben innerhalb der staatlichen Ordnung und werden in nicht unwesentlichem Ausmaß staatlich finanziert. Daraus leitet sich eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Allgemeinheit ab.

Das Mindeste was wir für uns selbst umsetzen sollten, ist ein Auskunftsanspruch wie er für Behörden in Informationsfreiheitsgesetzen und -satzungen festgeschrieben ist. Eine Besonderheit dabei ist, dass wir als auf Selbstausbeutung basierender Organisation mit notorisch schlechter Aktenführung sehr aufpassen müssen, dass dabei kein großer zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Ich hoffe dass dieser Entwurf dem hinreichend Rechnung trägt ohne den dahinter stehenden Transparenzanspruch aufzugeben.

Ein gleichlautender Paragraph steht seit September in der Satzung des Berliner Landesverbands.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge