Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA013
Einreichungsdatum
Antragsteller

Josef aus Bayern

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §15
Zusammenfassung des Antrags PartG, Parteienfinanzierung, Auszahlung der staatlichen Mittel
Schlagworte PartG, staatliche Teilfinanzierung, Antragsfristen, Berichtigung in der Satzung
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Korrektur des § 15 Abs 1 unter B Finanzordnung der Satzung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen den § 15 Abs 1 unter B Finanzordnung wie folgt zu berichtigen:


Der Bundesschatzmeister beantragt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die Bundesebene und die Landesverbände die Auszahlung der staatlichen Mittel.


Alte Fassung: Der Bundesschatzmeister beantragt jährlich zum 31 Januar für die ......

Antragsbegründung

In § 19 und § 20 PartG sind die entsprechenden Fristen genau aufgeführt.Eine Frist zum 31. Januar ist dem Gesetz nicht bekannt. Das Gesetz sieht einen Antrag für die Festsetzung und die Auszahlung der staatlichen Teilfinanzierung zum 30. September des Anspruchsjahres vor, wobei dieser Antrag nicht mehr zu stellen erforderlich ist,wenn bereits für das dem Anspruchsjahr vorausgehende Jahr staatliche Mittel festgesetzt worden sind. Das Gesetz sieht vor Abschalgszahlunge zu beantragen, wobei diese aber für alle möglichen Auszahlungstermine des Jahres ( 15.2./ 15. 5/ 15.8./15.11) bis zum 15.1 gleichzeitig benatragt werden können. Dem Bundesschatzmeister sollte die Möglichkeit der Einhaltung der im Parteingesetz vorgeschriebenen Bestimmungen gegeben sein.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

JosefJosef aus Bayern 21:33, 7. Okt. 2012 (CEST)