Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA522

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA522
Einreichungsdatum
Antragsteller

Frank Meier

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Einkommen aus Nebentätigkeiten sind auf die Abgeordnetenbezüge (Diäten) der Volksvertreter zu 100 Prozent anzurechnen.
Schlagworte Politiker und Politikerinnen, Volksvertreter, Diäten, Nebentätigkeiten, Nebeneinkünfte, Volk, Gleichheitsgrundsatz, Gerechtigkeit.
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Politiker und Politikerinnen! Mit der alleinigen Kraft dem Volk dienen!

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich "Keine der Gruppen" in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Aufsichtsratsfunktionen und dergleichen, sind auf die Einnahmen der Politikerinnen und Politiker – den sog. Diäten – zu 100 Prozent anzurechnen.

Antragsbegründung

100 Prozent? - Das begründet einerseits die nachgeführte Argumentationsstruktur in der Hauptbegründung dieses Antrags und begründet andererseits der Gleichheitsgrundsatz zu anderen Einkommensgruppen. Dazu ein Beispiel:

Als Beispiel soll hier das Sozialgesetzbuch II – das sog. Hartz-IV-Gesetz – die Grundlage sein. Arbeitssuchenden werden auf ihren staatlichen Transferleistungen alle weiteren Einnahmen vollständig oder teilweise aufgerechnet.

Wir Piraten fordern deshalb den Grundsatz der Gleichheit und Solidarität vor dem Hintergrund hoher und höchster Einkommen.

Zur Hauptbegründung: Großen Teilen der Bevölkerung ist es schwer vermittelbar, mitunter gar unverständlich, wie ein gewählter Volksvertreter bzw. eine gewählte Volksvertreterin seine bzw. ihre übernommenen Amtspflichten gewissenhaft führen kann und dann die Zeit für diverse Nebentätigkeiten – also neben der eines Volksvertreters und einer Volksvertreterin – aufzubringen vermag. Denn:

Häufig ist es ja so, dass die Nebentätigkeit eines Volksvertreters erst dadurch ermöglicht wird, dass jemand zur Volksvertreterin bzw. zum Volksvertreter gewählt wurde. Deshalb erscheint die geforderte Anrechnung von Nebeneinkünften nachvollziehbar.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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