Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA182

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA182
Einreichungsdatum
Antragsteller

Frank Meier

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Arbeit als alleiniges Mittel den Lebensunterhalt zu bestreiten und Altersarmut zu verhindern muss allen arbeitsfähigen Menschen gemäß ihrer Willenserklärung möglich sein. Deshalb keine (Mitwirkungs-)pflicht zur Arbeit sondern ein (Grund-)Recht auf Arbeit
Schlagworte Gerechte Sozialarchitektur, gesellschaftliche Teilhabe, Recht auf Arbeit, Mindestlohn, Transfermodell (BGE - GGE - SGE), (Mitwirkungs-)

Pflicht, Altersdiskriminerung, Altersarmut.

Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Recht statt Pflicht auf Arbeit in die Sozialgesetzgebung und Verfassung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich Arbeits- und Sozialpolitik in das Grundsatzprogramm aufzunehmen:

In dem Rahmen der Sozialgesetzgebung - und gegebenenfalls darüber hinaus in der Verfassung - ist die Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit als „Pflicht“ (wie derzeit in verschiedenen Sozialgesetzen als "Mitwirkungspflicht" niedergeschrieben) durch das „Recht auf Arbeit“ zu ersetzen bzw. anzustreben. Die Piratenpartei fordert in dem Rahmen der individuellen gesellschaftlichen Teilhabe das Recht auf Arbeit als sozial-politisches Instrumentarium gegen Altersdiskriminierung (in Bewerberprozessen) und gegen Altersarmut.

Antragsbegründung

Das Recht auf Arbeit ist bereits heute in einigen Verfassungen der Länder niedergeschrieben, ist jedoch aufgrund der „sehr begrenzten Kompetenzen und Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen“ nahezu wirkungslos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Arbeit in den Ländern mit der entsprechenden Verfassung.

Dieser Aspekt ist neben einem Mindestlohn (ist für den Bundesparteitag 2012 von einer anderen Person beantragt) und einem neuen Transfermodell (BGE – GGE – SGE mit Wohnungskostenpauschale) als ein Bestandteil/ Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe zu betrachten.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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