Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA173

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA173
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Migration

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Integrations- und Migrationspolitik„Integrations- und Migrationspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für multiple Staatsbürgerschaften
Schlagworte Staatsbürgerschaft
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Multiple Staatsbürgerschaft

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle Folgendes einzufügen:

Die Piratenpartei fordert die Einführung einer gesetzlichen Grundlage zur Gewährung von multiplen Staatsbürgerschaften.

Antragsbegründung

Heute ist es schon ohne Probleme möglich, eine multiple Staatsangehörigkeit zu besitzen. Allerdings bezieht sich dies in der Regel nur auf einen ausgewählten Kreis von Menschen.

Hierbei handelt es sich in der Regel um Menschen, die in der BRD geboren sind und nach dem Abstammungsprinzip die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ihnen wird eine multiple Staatsangehörigkeit, ohne jegliche Einschränkung, schon heute gewährt.[1]

Die Zweite Gruppe von Menschen, denen ohne Probleme eine multiple Staatsangehörigkeit gewährt wird, sind Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG erworben haben. Sie dürfen, ohne Probleme, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.[2]

Die dritte Gruppe von Menschen umfasst all jene, die Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind. Auch sie müssen ihre ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Sie können auf Dauer eine doppelte Staatsbürgerschaft behalten, wenn ihr Heimatland bei der Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt, also wenn auch Deutsche in diesem Land zusätzlich zur ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Dies gilt auch für Bürger der Schweiz.[3]

Sonderregelungen gelten ebenso für Staaten wie die USA, Kanada, Australien und Neuseeland und Israel. Sie erhalten in der Regel umstandslos Beibeihaltungsgenehmigungen (BBG) nach § 25 Abs. 2 StAG.[4]

Quelle (Nicht Teil des Antrags) [1] http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/abstammungsprinzip

[2] Bundestagsdrucksache Drucksache 14/9815 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/098/1409815.pdf

[3] http://www.bva.bund.de/cln_228/nn_2157550/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Aktuelles/Meldungen/StAG__Aenderung2.html

[4] http://www.bva.bund.de/cln_228/nn_2157550/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Beibehaltung/beibehaltung-node.html?__nnn=true

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge