Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA168

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA168
Einreichungsdatum
Antragsteller

Robi.kraus

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wahlrecht„Wahlrecht“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Diskriminierungsfreie Teilhabe in der eigenen Kommune ermöglichen.
Schlagworte Ausländerwahlrecht, Wahlrecht, Integration, Inklusion, Staatsbürger, Teilhabe, Gleichberechtigung, Kommunalwahl
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

kommunales Ausländerwahlrecht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschließen und am Ende des Wahlprogramms (oder ein anderer Ort) einfügen.

Modul kommunales Ausländerwahlrecht (umfasst Module Forderung und Begründung)

Modul Forderung

Wir engagieren uns für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger und staatenlose Menschen, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens drei Monaten rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Modul Begründung

Das kommunale Wahlrecht ist ein wichtiges Instrument für politische Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Zum Zusammenleben auf gleicher Augenhöhe gehört, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die teilweise seit Jahrzehnten in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht erhalten. Unionsbürger dürfen bei Kommunalwahlen wählen, wenn sie seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind. Drittstaatsangehörigen ist das Wahlrecht jedoch verwehrt, auch wenn sie seit vierzig Jahren in Deutschland wohnen. Im Gegensatz zu Landtags- und Bundestagswahlen, wo das Wahlrecht durch die Staatsangehörigkeit erlangt wird, ist die Zugehörigkeit zu einer Kommune, mit damit einhergehenden Pflichten, davon unabhängig. Diesen Grundgedanken greift auch Art. 28 GG auf, der explizit ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit vorsieht.

Jeder Mensch hat das Recht, da wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet, die städtische Politik mitzubestimmen. Wer das Gefühl hat, dass die eigene Meinung zählt, ist bereits integriert. Die bestehenden Hürden, die dem durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entgegenstehen, werden wir aufheben. Das kommunale Wahlrecht ist allen Menschen zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres direkten Umfelds teilzuhaben.

Deutschland ist reich an Menschen mit vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen. Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement einer Gemeinde zur Verfügung stellen wollen. Dies kann in vielerlei Weise geschehen: Durch Teilnahme an und Initation von Bürgerbegehren und -befragungen und natürlich auch durch Wahlen, durch die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Dieses Reichtum berauben wir uns momentan noch selbst und vergeben zudem die Chance einen wichtigen Baustein zur Inklusionsdebatte zu integrieren. Der Ausschluss dieses Personenkreises vom Wahlrecht stellt eine Diskriminierung bei der Ausübung der politischen Rechte dar. Mehr Demokratie e.V. meint: “Demokratie im Gespräch mit anderen Menschen zu erleben, fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt”. Dass dies möglich ist, zeigt ein Blick nach Europa und nach Deutschland: Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und Niederlande haben bereits aktives und passives Kommunalwahlrecht für alle Ausländer.

Die Bedenken bisheriger Kritiker meinen – und sie berufen sich dabei auf eine Urteil des BVerfG von 1992 – “das Volk, von dem laut Grundgesetz die Macht ausgehe, seien lediglich deutsche Staatsbürger. Wir gehen jedoch davon aus, und dies mit vielen anderen Gutachtern, dass mit der Einführung der Unionsbürgerschaft, der Rechtsfortentwicklung im supranationalen, europäischen und auch deutschen Kontext sowie mit den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen das BVG seine Interpretation von 1992 revidieren und sich den neuen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen anpassen wird.

Nur wer Mitwirkungsrechte und den Zugang zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe hat, kann auch Teil des Gemeinwesens werden und sich heimisch fühlen. Die mangelnde Möglichkeit der politischen Partizipation eines immer größer werdenden Bevölkerungsteils stellt auf die Dauer ein ernst zu nehmendes Demokratiedefizit dar. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Wachstum der politisch nicht repräsentierten Bevölkerung zu rechnen. In Gemeinden mit hohem Ausländeranteil entstehen so „demokratiefreie“ Zonen. Ausländerbeiräte oder Beauftragte können nicht alleine den aktiven demokratischen Prozess ersetzen.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge