Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA050

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA050
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Gerwert

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Energie„Energie“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Bis heute setzt die durch die Nationalstaaten getragene Euratom auf die Atomkraft. Eine Ausrichtung die unter Würdigung der heutigen Energiepolitik nicht tragbar ist. Daher sollte die Euratom in Ihrer jetzigen Form abgeschafft / aufgelöst werden.
Schlagworte Euratom, Energie, Atom, Europa
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung / Kündigung Euratom-Vertrag

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle folgenden Programmpunkt einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine sofortige Revision des Euratomvertrages ein. Ziel der Piratenpartei ist es dabei auf ein Ende des Euratom Vertrages hinzuarbeiten. An dessen Stelle soll die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Erneuerbare Energien (ERENE) treten.

Antragsbegründung

Die weltweite Nutzung von Kernenergie nimmt ab. Zurzeit beträgt der Anteil der Atomkraft an der weltweiten Stromerzeugung etwa 13 % und der Anteil an der Gesamt-Energie-produktion liegt sogar unter 5 %. In Folge von Fukushima überlegen immer mehr Staaten den Ausstieg aus der Atomenergie. Dennoch ist die Hauptaufgabe des EURATOM-Vertrags die Förderung der Atomenergie, wie Artikel 1 zeigt: „Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Nuklearindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in die Mitgliedsstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen.“

Der Euratomvertrag hat seit 1957 Bestand und ist seither nicht wesentlich modifiziert worden. Euratom ist eine eigenständige Institution die neben der Europäischen Union existiert und nach wie vor in besonderem Maße die Förderung der Atomenergie vorantreibt und dies im Rahmen Ihrer sog. Rahmenprogramme umsetzt. Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007-2011 standen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung. Diese teilten sich auf in 2159 Mio. EUR für Fusionsforschung, 394 Mio. EUR für Kernspaltung und Strahlenschutz sowie 539 Mio. EUR für Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich.

Bis heute setzt dieses durch die Nationalstaaten getragene Konstrukt auf die Atomkraft. Eine Ausrichtung die unter Würdigung der heutigen Energiepolitik nicht tragbar ist. Daher sollte die Euratom in Ihrer jetzigen Form abgeschafft / aufgelöst werden. An Ihrer Stelle soll eine bereits auch von anderen Institutionen diskutierte ERENE (Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien) treten die sich für eine moderne, grenzüberschreitende moderne Energiepolitik in Europa unter Ägide der EU und deren Institutionen, einsetzt.

Eine Kündigung des Euratomvertrages kann nur durch die Nationalstaaten erfolgen, Deutschland sollte hier eine Vorreiterrolle übernehmen.

Argumente und Gründe für eine Auflösung des EURATOM-Vertrages:

  • Die unkritische Förderung der Atomenergie ist nicht mehr zeitgemäß, daher ist nicht nur die ‚Zwangsmitgliedschaft’ sondern der gesamte Vertrag mit der Förderabsicht aufzulösen.
  • Es besteht unter den EU-Mitgliedsstaaten keine pronukleare Mehrheit; in der EU betreiben nur 14 der 27 Mitgliedstaaten Atomkraftwerke, davon haben zwei Länder (Belgien und Deutschland)den Atomausstieg bereits beschlossen.
  • Sinkende Nachfrage nach Neubauten von AKWs innerhalb der EU führte dazu, dass die Kreditfazilität von EURATOM auch für die Errichtung von Atomkraftwerken in Nicht-Mitgliedsstaaten der EU geöffnet wurde.
  • Die EU Kommission nutzte den EURATOM-Vertrag als Rechtsgrundlage für neue Richtlinien im Bereich nukleare Sicherheit, Endlagerung von Atommüll mit den damit verbundenen demokratischen Defiziten, wie etwa der fehlenden Mitentscheidungsmöglichkeit des Europäischen Parlaments.
  • Die Förderung einer bestimmten Energieform durch einen eigenen Gründungsvertrag ist nur historisch zu verstehen und heute nicht mehr zeitgemäß. Der Vertrag entstand aus dem Glauben an diese ‚neue’ Form der Energiegewinnung und dem Willen die Entwicklung von Atombomben zu verhindern. Die Gefahren und Probleme, wie z. B. die heute immer noch nicht gelöste Frage der Endlagerung, waren nicht bekannt.

EURATOM ist undemokratisch

  • Das Europäische Parlament hat kein Mitentscheidungsrecht, sondern wird nur konsultiert.
  • Viele Dokumente, etwa Stellungnahmen der EU-Kommission nach Art. 41 EAGV zur Sicherheit von Investitionsabsichten im Nuklearbereich sind nicht öffentlich bzw. nur teilweise nach langwierigen Prozeduren zugänglich. Überhaupt nicht veröffentlicht werden Dokumente, die vom Betreiber im Zuge von Investitionsabsichten an die EU- Kommission übermittelt werden.
  • Das Europäische Parlament hat auch beim EURATOM Rahmenforschungsprogramm und bei der Vergabe von EURATOM-Krediten kein Mitentscheidungsrecht.
  • EURATOM sieht sich nicht an die Umsetzung der Aarhus-Konvention gebunden: d.h. die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen, das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Quellen / Infos

  • Zu Euratom: https:de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Atomgemeinschaft
  • Zu ERENE: http:www.erene.org/

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge