Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA034

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA034
Einreichungsdatum
Antragsteller

Otla

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Horizontale und vertikale Gewaltenteilung aufnehmen, schleichende Vereinigung von Exekutive und Legislative auflösen
Schlagworte Gewaltenteilung, Staat, Legislative, Exekutive, Judikative
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gewaltenteilung präziser formulieren

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Grundsatzprogramm den ersten Absatz im Abschnitt "Gewaltenteilung und Freiheit"

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

wie folgt zu ersetzen:

Gewaltenteilung im Staat, horizontal wie vertikal, erachten wir Piraten als absolut notwendig. Die schleichende Vereinigung von Exekutive und Legislative zu einer einzigen Gewalt ist aufzulösen. Die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Antragsbegründung

1. "Möglichst groß und sinnvoll" zählt zu den Gummi-Formulierungen, die letztlich jede Einschränkung des verlangten Grundprinzips ermöglichen.

2. Zur klassischen horizontalen Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative) ist längst die vertikale hinzu gekommen, die Gewaltenteilung zwischen Kommunen, Regionen/Ländern (Föderalismus), Nationalstaat und supranationalen Organisationen (EU, UNO). Die vertikale Gewaltenteilung sichert das Selbstbestimmungsrecht der Bürger in den regionalen Einheiten, vermeidet innerstaatliche Konflikte, die zwangsläufig entstehen, wenn eine Lebensweise und Kultur über den ganzen Nationalstaat / das ganze Staatenbündnis gelegt werden sollen und entspricht unserer Verfassung, die, was die vertikale Gewaltenteilung betrifft, im übrigen in der UNO bereits als vorbildlich angesehen wird. In einigen Beschlüssen der Piratenpartei wird die vertikale Gewaltenteilung im Grunde bereits vorausgesetzt, so z.B. im Europa-Appell.

3. Der folgende Abschnitt im Grundsatzprogramm "Mehr Demokratie beim Wählen" erfährt seinen Sinn dadurch, dass durch "Fraktionsdisziplin und Parteiendruck" eine Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive tatsächlich nicht mehr besteht. Die Regierungskoalition bestimmt über Kanzler und Regierung nicht nur die Richtlinien der Politik, sondern macht de facto auch die Gesetze, die die Parteienkoalition im Parlament dann mehr oder minder abzunicken hat. Die Parlamentsausschüsse werden zu Unterorganen der Regierung, das Parlament zum Verwaltungsapparat degradiert. Hierzu das Stichwort, wonach die Parteien den Staat gekapert haben. Das Ergebnis zeigt sich in Parteienverdrossenheit, da die Bürger letztlich nur noch die Wahl haben, welchen Verwaltungsapparat sie bevorzugen, wobei sich die Staatsverwaltungen kaum noch voneinander unterscheiden. Es ist davon auszugehen, dass der so entstandene gegenwärtige Zustand des Staates nicht im Sinne der Piratenpartei ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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