Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P053

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P053
Einreichungsdatum
Antragsteller

Raimund Rothlübbers (neutral eingereicht durch Tstephan)

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Steuern
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei fordert die ersatzlose Streichung der diskriminierenden Hundesteuer
Schlagworte Hundesteuer
Datum der letzten Änderung 14.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Die Piratenpartei fordert die ersatzlose Streichung der diskriminierenden Hundesteuer

Antragstext

Der BPT möge folgendes Positionspapier beschliessen. Die Piratenpartei fordert die ersatzlose Streichung der diskriminierenden Hundesteuer

Antragsbegründung

Deutschland und Österreich, gehören zu den wenigen Ländern, in denen Hundebesitzer, über den Weg der Hundesteuer, zur Kasse gebeten werden. Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark haben die Hundesteuer längst abgeschafft. Die Hundesteuer ist sozial ungerecht und belastet einseitig die Hundehalter: Alle anderen Tierarten, z.B. Katzen, Pferde oder Reptilien, dürften steuerfrei gehalten werden. "Nach unserer Auffassung bedeutet die Höhe der Hundesteuer, die durchschnittlich während der Lebensdauer eines Tieres 1.000 - 1.500 Euro beträgt und weiter steigt, daß vor allem Niedrigverdiener, Familien mit Kindern und ältere Menschen in der Möglichkeit spürbar beeinträchtigt werden, einen Hund zu halten. Noch massiver ist der Eingriff bei "Listenhunden" oder - wegen der Progression der Steuer - bei Einrichtungen mit vielen Hunden wie privater Tierhilfe oder Bauernhöfen. Damit ist das Recht des Menschen, sein Leben mit dem Sozialpartner Hund (wie in Art.20a Grundgesetz definiert) zu verbringen, betroffen. Die Hundesteuer als Steuer für Tierliebe ist unethisch." (Zitat aus Klage gegen Hundesteuer vor dem EGMR) Auch widerspricht die in vielen Kommunen gängige Praxis, Hundezüchtern Rabatt einzuräumen, der angeblichen Absicht, mit der Hundesteuer, die Zahl der Hunde zu begrenzen! In Wirklichkeit geht es nur um die erzielbaren Einnahmen. Darum sind wir für die ersatzlose Streichung der Hundesteuer.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge