Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P035

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P035
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Migration

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Asyl
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei steht dem Regelwerk Dublin-II kritisch gegenüber.
Schlagworte Asyl, Flüchtlinge, Menschenrechte, Europäische Union
Datum der letzten Änderung 25.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Positionspapier zu Dublin-II

Antragstext

Der BPT möge als Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei steht dem Regelwerk Dublin-II kritisch gegenüber. Insbesondere das Verteilungssystem von Asylbewerbern, das Konzept der "sicheren Drittstaaten" und die Arbeitsweise der Grenzsicherungsagentur "Frontex" sind zu überdenken und durch Regelungen zu ersetzen, welche Flüchtlinge als Menschen behandeln und ihnen Schutz zusichern.

Antragsbegründung

Das Dublin-II Abkommen regelt unter anderem, dass Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Drittstaaten nicht "weiterflüchten" können. Wenn also der typische Krisenflüchtling aus Afrika nach Südafrika gelangt und von dort mit dem Flugzeug nach Deutschland fliegt, wird er an Südafrika zurückverwiesen, weil dies ein sicherer Drittstaat ist.

Wenn jemand über die Außengrenzen in die EU einreist, so kann er nicht weiter in zentraler gelegenen Staaten der EU flüchten, da jedes Land an der EU-Peripherie als sicherer Drittstaat klassifiziert ist. Im weiteren werden Asylbewerber dann nach einem Schlüssel auf die Länder der EU verteilt.

So werden die wirtschaftlich schwächeren Länder der EU, allesamt an der Peripherie gelegen, mit der Außensicherung belastet. In letzter Zeit sind insbesondere Griechenland und Italien für ihren menschenrechtlich fragwürdigen Umgang mit Flüchtlingen kritisiert worden.(1)

Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates meint, dass Dublin-II die Rechte von Flüchtlingen missacht, da nicht in allen EU-Staaten ein angemessenes Asylverfahren und Schutz für Flüchtlinge sichergestellt sei. (2)

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil auf das Problem hingewiesen. Das Gericht verurteilte Belgien zu einer Geldstrafe, weil das Land einen Asylbewerber trotz der Menschenrechtssituation für Flüchtlinge nach Griechenland zurückgeführt hatte. (3)

Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenze) ist eine Gemeinschaftsagentur der EU. Der Europäische Flüchtlingsrat hat Zweifel an der Einhaltung von Menschenrechten durch Frontex geäußert. Insbesondere sei das Recht auf Schutz, das Flüchtlinge durch die Flüchtlingskonvention von 1951 haben, nicht gesichert. (4)

(1) http://euobserver.com/justice/25910
(2) http://commissioner.cws.coe.int/tiki-view_blog_post.php?postId=80
(3) http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx#{"display":["1"],"dmdocnumber":["879929"]}
(4) http://www.ecre.org/component/content/article/57-policy-papers/96-ecre-a-brc-joint-response-to-house-of-lords-inquiry-on-frontex.html

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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