NRW:Aachen/Piratenbüro/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung Piratenbüro Städteregion Aachen

0. Präambel

  1. Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
  2. Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Regionalmitgliederversammlung als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebene Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
  3. Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Regionalmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
  4. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.

1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

  1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den finanziellen Angelegenheiten, wie sie in 6. und 7. dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
  2. Das Piratenbüro hat das Recht bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.

2. Büropiraten

  1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach 1. betraut sind, heißen Büropirat.
  2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
  3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
  4. Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
  5. Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben.
  6. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
  7. Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
  8. Der Landesvorstand ist
    1. gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
    2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
  9. Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
    1. der Regionalmitgliederversammlung,
    2. dem Landesvorstand.
  10. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
    1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts, im Wiki und der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland.
    2. einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.

3. Wahl des/der Büropiraten

  1. Jeder Büropirat wird durch die Regionalmitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
  2. Gewählt wird in geheimer Wahl.
  3. Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
  4. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn
    1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können,
    2. das Amt des Büropiraten nach 4. beendet ist.

4. Ende der Amtszeit

Das Amt endet

  1. nach 24 Monaten auf der Regionalmitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach 6.5.3.
  2. durch Amtsverzicht,
  3. durch einen Widerspruch zu den in 2. festgelegten Bedingungen,
  4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
  5. vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder eine Neuwahl bei einer Regionalmitgliederversammlung.

5. Datenschutz

  1. Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.

6. Verwaltungspirat

  1. Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
  2. Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, von der er gewählt wurde einzusehen.
  3. Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde
    1. zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
    2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
    3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
  4. Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
  5. Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
    1. bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,
    2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
    3. mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.

7. Finanzpirat

  1. Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut ist, heißt Finanzpirat.
  2. Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.
  3. Jeder Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
  4. Er ist Ansprechparter für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.

8. Presseteam und weitere Aufgaben in der Städteregion

  1. Das Presseteam für die Städteregion Aachen wird durch die AG Koordination Aachen und die dort organisierten Crews gestellt. Hierzu erfolgt ein ausdrücklicher Auftrag der Regionalmitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft und die Verfahrensweisen im Presseteam regelt die Satzung der AG Koordination.
  2. Alle weiteren Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie Aktivitäten, die nicht unter die Zuständigkeit des Landesverbandes fallen, überträgt die Regionalmitgliederversammlung ebenfalls an die AG Koordination Aachen, die hierzu auch auf der Landesmitgliederversammlung Mittel beantragen darf. Alles weitere regelt hier ebenfalls die Satzung der AG Koordination.