AG Elektronische Gesundheitskarte/Starthilfe

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
= Elektronische Gesundheitskarte (eGK) - Inhalt: ehemalige Starthilfeseite nach dem Stand der AG eGK vom Oktober 2009 (vorerst öffentlich gehalten und unter Korrekturvorbehalt stehend) unter Führung des vormaligen Koordinators Thomas Nesges =

Nach Aussagen der gematik soll man bei der elektronischen Gesundheitskarte zwischen Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen unterscheiden. Dabei bedeutet "freiwillig", dass der Versicherte über die Nutzung der Anwendung entscheidet.

Pflichtanwendungen sind:

  • Versichertendaten auf der Karte und deren Übermittlung
  • Empfangen und Einlösen von Rezepten
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Freiwillige Anwendungen

  • Notfalldaten auf der Karte
  • Arzneimitteldokumentation (Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS))

Diese beiden Arten der Anwendungen sollen unmittelbar nach der flächendeckenden Einführung der eGK zur Verfügung stehen.

Weitere freiwillige Anwendungen sollen folgen, d.h. man kann davon ausgehen, dass die Entwicklung der Software und / oder der Aufbau der Telematik Infrastruktur noch nicht abgeschlossen ist. Dies umfaßt folgende Anwendungen:

  • elektronischer Arztbrief
  • Patientenquittung
  • elektronische Patientenakte
  • Patientenfach

Meiner Meinung nach könnte man folgendes erstes Fazit ziehen: Beim jetzigen Funktionsumfang leistet die eGK kaum mehr als die bisherige Karte. Die Patientendaten sind auf den anderen Karten auch vorhanden und werden von den Systemen bereits eingesetzt. Der europäische Ausweis ist lediglich ein Aufdruck auf der Rückseite. Das elektronische Rezept vermeidet das Papier, das der Patient vom Arzt zur Apotheke trägt. (Nota: Die Rezeptdaten werden nicht auf der Karte gespeichert sondern zentral abgelegt und lediglich mittels der Karte als Schlüssel wieder abgerufen.) Notfalldaten kann man auch als Papier in der Geldbörse mitführen und inwieweit die Arzneimitteldokumentation bereits umgesetzt ist, muss m.E. nochmal hinterfragt werden.

      Anmerkung DSLawFox: Notfalldatenfähigkeit der eGK ist - Stand 18.10.11 - neben den meisten anderen Anwendungen nicht implementiert.
                          Der Patient hat - falls gewünscht - Patientenausweis mit Diagnosen und Medikamentenplan etc. in Papierform. 
                          Dieses Dokument basiert auf Vereinbarungen zum "Europäischen Notfallausweis"
                          Ob der Patient den Ausweis bei sich führt, ist ebenso ungewiss, wie das Mitführen der eGK. Letzere bietet 
                          im Ausland keinen Schutz, weil ihre Lesbarkeit nicht gegeben ist.
                          Im Übrigen wird zur Übersicht über die Anforderungen an ein effektives Notfall-Informations-System auf die 
                          Ausführungen von Dr. Günterberg; sehr lesenswert die Gesamtkritik (PDF).
                          Eine eGK als Notfalldatensatzträger rechtfertigt nicht ansatzweise Entwicklungskosten von nahe 10 Mrd. EUR und 
                          belegt die Überflüssigkeit der eGK für diesen Bereich.

Hier noch ein Hinweis auf einen kritsichen Beitrag bei Monitor.