AG Elektronische Gesundheitskarte/Hintergründe und Postulate

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AG eGK/ Hintergründe und Postulate

Fortsetzung von "Einführung"

Die Stammdaten und später auch die Notfalldaten (weitere Planung: Organspendebereitschaft) sollen zusätzlich auf dem Microprozessor-Chip gespeichert werden, der sich auf der Karte befindet. Die Notfalldaten könnten dem aktuellen Bestreben der Regierung, die Möglichkeit der Speicherung der Organspendebereitschaft oder auch von Vorsorgevollmachten auf der Karte letztlich zum Opfer fallen. Die Notfalldaten werden – so die Planung – als freiwillige Applikation voraussichtlich von den Patienten nur gegen eigene Kostentragung beim Arzt bestellt werden können.

Die elektronischen Gesundheitskarten selbst dienen dann lediglich als externe Schlüssel, um Zugriff auf die Daten des Zentralservers nehmen zu können.

Die gematik ist ein privatwirtschaftlich operierendes Infrastrukturunternehmen, welches aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Auftrag der Spitzenverbände des Gesundheitswesens und federführend auf Weisung des Spitzenverbands der GKVen handelt. Die Kontrolle des Staates ist, wie man aus § 291 a SGB V ablesen kann darauf beschränkt, zu Gesellschafterversammlungen Beobachter zu schicken.

Der Bevölkerung wird die eGK jedoch als Allheilmittel gegen Missbrauch und für Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen sowie der ärztlichen Versorgung verkauft, welches sie in der Hosentasche oder Handtasche trägt; fein säuberlich und "selbstverständlich" zur Sicherheit mit Foto und einem Schlüssel versehen sowie zusätzlich (auch erst zu einem späteren Zeitpunkt) mit einer PIN-Codierung versehen.

Die Ursache für den in weiten Bevölkerungskreisen verbreiteten Irrglauben, die Daten befänden sich auf der Karte und seien daher wegen des Datenschlüssels und einer PIN in der ausschließlichen Verfügungsgewalt und unter der Weisungshoheit der Bürger, mag darin begründet liegen, dass der Bürger gar nicht daran denkt oder denken möchte, der Staat könne etwas tun oder veranlassen, was geeignet ist, ihn in seinen Freiheits- und sonstigen Bürgerrechten zu beeinträchtigen; und sei es auch nur, dass der Bürger annimmt, der Staat würde ihn auch und gerade vor missbräuchlichem oder überwiegend Drittinteressen dienenden Zugriff auf seine sensiblen Gesundheits- bzw. Krankheits-Daten schützen. Dem ist nach Abwägung der technischen, ökonomischen, insbesondere rechtlichen, aber auch politischen Argumente, die in den letzten Jahren und bis heute zu hören waren und sind, mitnichten der Fall.

Soziales Ungleichgewicht, Machtkonzentrationen und Machtbestrebungen von Unternehmen sowie staatlichen oder quasi-staatlichen Organisationen jenseits von, alles andere als „sozial“ zu bezeichnender Marktwirtschaft unter gleichzeitiger Entfernung einer heute aktiven, etablierten politischen Führungselite von ihrer Wählerschaft sind u.a. Motive für eine beinahe lethargische Verdrossenheit der Bevölkerung. Sie führt bei gleichzeitiger Annahme der wahrgenommenen Schutzfunktionen des Staates zum Ausbleiben insistierender Nachfragen als Wechselwirkung.

Ein auch wirtschaftlich orientiertes Demokratie-Verständnis und ein, auf diese Weise durch die Bürger praktisch zinsfrei finanziertes Gemeinwesen, dürfen jedoch nicht zum Selbstbedienungsladen für rein profitorientierte, wirtschaftliche Interessen jenseits des Gemeinwohls verkommen.

Das Gegenteil ist anzunehmen, wenn man weiß, dass zahlreiche unmittelbare Profiteure zum Teil in den Reihen der gewählten Volksvertreter sitzen oder kraft massiver Beeinflussung vermittels diverser Lobby-Verbände externe Lobbyisten unmittelbar in denjenigen Ministerien sitzen, deren Aufgabe es ist, diejenigen Gesetze zu schreiben, welche vor allem auch dem staatlichen Schutz vor solcher Interessenwahrnehmung dienen.

Und so ist es weder verwunderlich noch ein überraschendes Novum, dass z.B. im Gesundheitsministerium (in anderen Ministerien selbstverständlich auch) seit Jahr und Tag Gesetzes-Autoren in zweistelliger Anzahl in den Amtsstuben sitzen, die auf der Payroll derjenigen institutionellen Organisationen stehen, die auf diesem Wege als Spitzenverbände die Herrschaft über das Projekt eGK + Telematik zu erobern vermochten; im Übrigen vornehmlich Mitarbeiter der GKVen.

Die Menschen – gerade auch in Deutschland – sehen sich zeitgleich schon jetzt einer Fülle von staatlichen Eingriffen in ihre Freiheitsrechte und insbesondere in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgesetzt. Die Datensammelwut des Staates begegnet den Menschen täglich; alleine schon wenn sie den Telefonhörer in die Hand nehmen. Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder werden schon selbst der Flut staatlichen Zentralismus´ insofern nicht mehr Herr.

Bei allem wissen die Herrschaften auf den Regierungsbänken offenbar nicht mehr, was sie tun und sagen. Möglicherweise ist ihnen der Staatsapparat aber auch schon aus den Händen geglitten. Denn unter deutlich hörbarer Kritik der Entwicklung von Software durch "Private Unternehmen" - und um kein anderes Unternehmen handelt es sich bei der Firma gematik GmbH - ließ gestern gleich die gesamte innenpolitische "Kompetenz" in Person von Herrn Uhl (MdB, innenpolitischer Sprecher, CDU) und Herrn Friedrich (BMI, MdB) verkünden:

                                          "Die Bundesregierung will bei der heutigen Telefonkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern 
                                          auf die Entwicklung von Trojanern durch den Staat drängen. Das kündigte der innenpolitische Sprecher 
                                          der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung an. "Der Bund wird die 
                                          Software künftig selbst entwickeln", sagte er und erklärte: "Der Bund braucht ein Kompetenz-Zentrum 
                                          zur Erforschung und Entwicklung solcher Software; zudem benötigt der Bund ein Service-Zentrum, 
                                          in dem er allen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gegen Bezahlung Programme für hoheit-
                                          liche Zwecke anbieten kann." Darauf werde nun hingearbeitet."
                                          golem.de, 20.11.2011
                                          FAZ


Was "der Bund" braucht, ist die Beendigung staatlicher, verfassungssubversiver Machtbefugnisse, die unter Ausnutzung von Intransparenz und falschem Demokratieverständnis Mechanismen schaffem, die einer von den Parlamenten offenbar losgelösten Minderheit (also derer, die sich anmaßen zu behaupten, der Staat seien sie - die Minderheit - selbst) Instrumente an die Hand geben wollen, welche geeignet sind, beinahe wahllos und geheim Daten der Bevölkerung auszuspionieren und damit einen Generalverdacht gegen praktisch jeden Bürger zu manifestieren. Da ist der zentrale Gesundheits- oder Krankheitsdatenspeicher der GKVen bzw. der gematik nicht weit, wenn man bedenkt, dass ein solcher Generalverdacht alleine schon vermittels des Arguments "ein Bild auf der eGK verhindert ihren Missbrauch" in die Welt gesetzt wird.

Wenn man bedenkt, dass bereits alle unter 15-Jährigen kein Bild benötigen und jene Bevölkerungsgruppe sich ohnehin nicht ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten in Behandlung geben dürfen, sprechen wir von rd. 7 Millionen minderjährigen "Verdächtigen" (Stand Statistisches Bundesamt 2009).

Historie in abgewandelter Es-war-einmal-Form: Und so schwangen sich die Regierungen auf, verkleidet als Könige das Volk zu täuschen und riefen aus: L´etat, ce sommes nous!

Nein! Wir Piraten müssen es zu verhindern wissen, dass in Deutschland eine Mischform von solchermaßen selbstherrschaftlicher, also unbeschränkt-beschränkt parlamentarischer Quasi-Monarchie entsteht, bei der eine kleine politische Führungselite durch Wahlen pseudo-legitimiert eine schier uferlos erscheinende Ausnutzung von Machtbefugnissen an den Tag legt, von deren wahrhaftiger Steuerung in ihren Reihen der sog. "Normalbürger" nicht einmal eine Ahnung hat, geschweige denn unter Berücksichtigung vieler auch existenzieller Sorgen Erkenntnis zu erlangen in der Lage wäre.

Weiterer staatlicher Dirigismus und staatliche Kontrolle, die das Potential für eine totale staatliche oder quasi-staatliche bzw. wirtschaftlich institutionalisierte Überwachung haben, sind schon heute neben der „eGK“ in der Pipeline.

Zu nennen wären an dieser Stelle exemplarisch INDECT oder auch der aktuelle Vorstoß des Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann zur satellitengestützten PKW-Maut-Überwachung in Deutschland. Zählt man nun noch die einheitliche, lebenslange Steueridentifizierungs-Nr., die Sozialversicherung und den biometrischen Personalausweis hinzu, bedarf es zur Aushöhlung der frei bestimmten und unkontrollierten bzw. unkontrollierbaren Aushöhlung von Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nur noch der Installation von Überwachungskameras innerhalb ihrer Wohnungen und Häuser, respektive der sog. "nicht-öffentlichen Bereiche" um das Überwachungs-Szenario zu perfektionieren.

All das ruft eine tiefe Verunsicherung bei denen hervor, die am Ende in lethargischer Hinnahme von Unfreiheit im Angesicht einer totalen Überwachung und Kontrolle und Einflussnahmemöglichkeit bis in die intimsten Bereiche menschlichen Daseins mündet; bei den Bürgerinnen und Bürgern. Und leider allzu oft hört man das Argument: Ich habe ja nichts zu verbergen.

Vor allem aber in den – erstaunlicherweise oder auch gerade – auf Basis des Demokratieprinzips existenten Industrienationen sehen sich die Menschen infolge rasanter technischer Entwicklungen und ihrer Nutzungen der überbordenden Zunahme staatlicher Kontrolle und der Einflussnahme auf, der Selbstbestimmung unterliegende Lebensbereiche ausgesetzt.

Es ist gerade in Deutschland - heute mehr denn je – allerorten festzustellen, dass sich die Bevölkerung einer Einflussnahme und Machtfülle durch, zur Gewinnmaximierung verpflichteter Wirtschaftskreise und einer durch fehlgeleiteten Lobbyismus beeinflussten Hoheit des Staates ausgeliefert sieht, die immer wieder gerne unter dem Deckmäntelchen des Schutzes und der Förderung des Gemeinwohls als Bestandteile von Effizienzsteigerung bei gleichzeitigem Zwang zum Sparen beschönigt werden.

Kapital und wirtschaftliche Macht auf der einen und individuelle Existenz in wirtschaftlicher Abhängigkeit auf der anderen Seite stehen sich in einem exorbitanten Missverhältnis gegenüber. Und dies in einem Staat, dessen Regierungen ihre vom Volk abgeleitete Macht und Legislativermächtigung anscheinend dazu benutzen, um mit alten oder immer neuen Instrumenten Sozialstaatsprinzipien, Demokratieverständnis und eine Vielzahl von Bürgerrechten teilweise ad absurdum zu führen, anstatt die Grundfeste unserer Verfassung zum Wohl der Bürger mit allen Mitteln zu bewahren. Die Wahrnehmung des Staates für die Aufrechterhaltung der sozialen Marktwirtschaft stellt dabei keinen Widerspruch dar.

Auch die flächendeckende Einführung der eGK muss als ein solches Instrument bezeichnet werden.

Die eGK und die Telematik-Infrastruktur, in welche sie eingebunden werden soll, ist nun bekanntermaßen ein, in vielerlei Hinsicht hochkritisch zu betrachtendes IT-Projekt. Es ist darauf ausgerichtet, in bisher nicht dagewesener Form – sieht man einmal von der Zentralisierung der gesetzlichen Rentenversicherung ab –, den kompletten, höchstpersönlichen Datensatz einer Gesamtbevölkerung von der Wiege bis zur Bahre zentralistisch zu erfassen.

Ein Projekt, welches – Gelingen unterstellt – den „Machern“ unter Berücksichtigung eines weltweiten, jeweiligen staatlichen Interesses hunderte von Milliarden Euro, Dollar oder Franken in die Kassen spielen soll; in Deutschland - normativ legitimiert - durch Beitragsgelder der Versicherten vorfinanziert. Die Versichertengemeinschaft in Deutschland wird dabei originär als Testgemeinschaft für einen auf staatlichen Dirigismus zurück gehenden Prototyp missbraucht.

Ausdruck dieses staatlichen Dirigismus ist u.a. das gesamte Sozialgesetzbuch in seinem fünften Teil (SGB V), das als Normenbett diente, um ein einzig als einseitig wirkendes Joint-Venture-Programm für die Spitzenverbände der Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenversicherungen anzusehendes Projekt zu ermöglichen; überschrieben mit „Informationsgrundlagen der Versicherungen“ und die eGK meinend.

Die eGK soll dabei einem, in ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren legitimierten, von zentralistischen Strukturen geprägten und ausschließlich wirtschaftlich orientiert handelnden Konsortium (§ 291 a SGB V Absatz 7) einen Datenschatz von unermesslichem Wert und Ausmaß bescheren, dessen Nutzen sodann stets mit Argumenten wie Missbrauchskontrolle, Kostendämpfung, Vereinfachung und Vernetzung von Information beworben wird.

Tatsächlich bieten deutlich einfachere, zeitgemäße und dem Stand der Technik vergleichbare Möglichkeiten des Informationsaustauschs und der Synchronisation. Der Haken an solchen Lösungen (z.B. die Stick-Lösung oder die Speicherlösung AUF der eGK aufgrund eines Speichermediums mit bis zu 100 MB Speichekapazität, eGK_M oder eGK_M+) ist aber, dass es den vehement eingeforderten Interessen der Spitzenverbände an einer Zentralisation der Datenerfassung zuwider läuft. Demgegenüber ist das System der eGK in Verbindung mit der Telematik-Infrastruktur an Fragwürdigkeit auch und gerade unter dem Kostenaspekt, aber insbesondere unter Intransparenzgesichtspunkten kaum zu überbieten.

Die für die Projektentwicklung zur Einführung der eGK und ihre Einbindung in eine komplexe sog. Telematik-Infrastruktur aufgewendeten und noch aufzuwendenden Kosten tragem unter dem Strich die Versicherten. Die erkennbaren und gesetzlichn normierten Zielsetzungen der eGK sind bis heute nicht einmal in Ansätzen erreicht. Rund 9 Mrd Euro Versichertenbeiträge sind dennoch bereits verpulvert. Die eGK kann heute nicht mehr und nicht weniger, als die bisherige Krankenversicherungskarte (KVK) auch, weil die Telematik nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Sicherheitsbedenken derzeit keine Basis für die Zielsetzungen gemäß § 291 a SGB V bietet.

Zahlreiche offene Fragen bewegen die Menschen und noch mehr Fragen werden angesichts einer breiten Unaufgeklärtheit infolge Desinformation und teils infolge durch Unwissenheit genährter Fehlinformation gar nicht erst gestellt. Beantwortet werden die Fragen nicht. Stattdessen wird mit Beschwichtigungs- und Verharmlosungs-Strategien reagiert.

Hierzu zählen Äußerungen wie: seht her, wie toll ihr dann mit euren Gesundheitsdaten umgehen könnt; wie nutzbringend ihr die eGK einsetzen könnt, um die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens zu fördern; wie fein doch eine Missbrauchsverhinderung gelingt, weil euer Bild auf der Karte ist; wie großartig doch die Möglichkeit der Ablegung einer Organspendebereitschaft auf der Karte ist und selbstverständlich ist die Karte und sind die Daten sicher.

All das sind Rattenfängermethoden und nichts weiter als Augenwischerei, um der Bevölkerung den Blick dafür zu verstellen, dass es hier hintergründig um eine Machtkonzentration der für die Verteilung der Einnahmen zuständigen Institutionen und deren Steuerung des Gesundheitswesens geht. Und dabei gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, dass und in welchem Umfang z.B. die aus einer etwaigen internationalen Vermarktung generierten Erträge dem Gesundheitswesen in Deutschland direkt zurückgeführt werden.

Wie soll eine solche Steuerung funktionieren, wenn doch angeblich die Versicherten selbst bestimmen können, wer die über sie gespeicherten, persönlichen Daten auslesen kann bzw. sieht? Auch eine Frage, die bislang nicht befriedigend beantwortet wurde, weil angesichts gesetzlichen Unbestimmtheiten wie "sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen" ein Zugriffspotential von ca. 2 Millionen Menschen + X bedeutet.

Die Machtkonzentration auf Basis eines als Gesellschaft mit beschränkter Haftung operierenden Dienstleistungsunternehmens der eigentlichen "Dateninteressierten" hat das Potential, in die Entscheidungsfreiheit und in die Lebensführung von Menschen unter Berücksichtigung sämtlicher gesundheitsrelevanter Faktoren einzugreifen.

Für welche künftigen, technischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen innerhalb des Systems einer staatlich aufoktruierten, zentralistischen Telematik-Infrastruktur auch immer die eGK wie ein Fanal herhalten soll, ist die eGK nicht nur angesichts der, in der Bevölkerung vorherrschenden Informationsdefizite nach Auffassung des Verfassers aus piratiger Sicht auch weiterhin nicht hinnehmbar, sondern angesichts des bisher stillschweigenden Moratium-Verzichts der Bundesregierung einerseits und der, der Industrie huldigenden Datenzentralisierung andererseits heute mehr denn je abzulehnen.

Datensicherheit und Praktikabilität sowie Effizienz stehen auf ganz dünnem Eis. Auch dieser Zustand ist in Ansehung eines mit 14 Mrd. EUR nicht einmal abschließend kalkulierten Investitionsvolumens zu Lasten der Versicherten in Zeiten der Beschneidung von Versicherungsleistungen und Zusatzbeiträgen nicht hinnehmbar.

Ich verweise hinsichtlich einiger datensicherheitsrelevanten Aspekte gerne auf verschiedene Links zum CCC u.a.. Und auch, wer die Antwort der vormaligen Bundesregierung auf die "kleine Anfrage der FDP" gelesen hat, weiß, mit welche Verharmlosungsstrategie derjenige heute als Minister das Moratorium totschweigt, der seinerzeit noch dieselben Aspekte kritisierte, welche bis heute nicht bereinigt wurden.


Wer die Daten besitzt hat die Macht, um sie zu kontrollieren. Nicht wer sie nicht besitzt, hat die Kontrolle über sie. Da mag man sich trotz aller vermeintlich „schönen“, aber nicht als valide nachgewiesenen Sicherheitskonzepte mal keinen Illusionen hingeben. DSLawFox 10:28, 20. Okt. 2011 (CEST)

Hintergründe

Postulat (politisch, strategisch)

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, jedoch unter Vorbehalt der ergänzenden Prüfung und in Ansehung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode vom 26.10.2009 vertrete ich folgende Meinung:

Die Lösung und Forderung der Piraten muss lauten:

Sofortiges Moratorium, sprich Aussetzung des Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte und alle Beteiligten einschließlich eines Gremiums von gewählten Versichertenvertretern an den Verhandlungstisch zwecks Klärung aller offenen Fragen mit offenem Ergebnis, jedoch mit dem Ziel, jede zentrale Datensammlung von Krankheitsdaten auschzuschließen!

Stuttgart21 lässt grüßen!

Wir befinden uns in Deutschland bzgl. der Einführung der eGK und der Telematik-Infrastruktur in einer Situation gelebter Vertrags- und Vertrauens-Brüche unter Missachtung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Neben dem Umstand zumindest verfassungsrechtlicher Bedenklichkeit ministerialen Handelns in Zusammenhang mit der Einführung der eGK bzw. der Forcierung deren Rollouts, welcher ob der lediglich vermutbaren und deshalb hier nicht ausdrücklich erwähnten Motive hinsichtlich einer positiven Beurteilung politischer Glaubwürdigkeit der Bundesregierung insgesamt Anlass zu Zweifeln zu geben geeignet ist, hat jedenfalls der eine Koalitionspartner (FDP) einen großen Teil seiner Wähler offensichtlich und mit Blick auf die immerhin nicht auszuschließende Möglichkeit der Erreichung von politischer Macht durch die Eingehung einer Regierungskoalition im Jahre 2009 getäuscht.

Noch im Dezember 2008 forderte die FDP im Bundestag ein Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte. Nicht ganz 1 Jahr später manifestierte sie die wesentlichen Aspekte des geforderten Moratoriums im Koalitionsvertrag. Noch im selben Jahr (2009) wurden die Anforderungen an Flächentests der Praxisanwendungen runtergefahren und schließlich wurden solche Tests eingestellt. Ende 2010 forderte dann das BMG von den GKVen den unbedingten Rollout der eGK an mindestens 10 % der gesetzlich Versicherten bei gleichzeitiger Behauptung, die Arztpraxen im KV-Bezirk Nordrhein seien bereits seit 2009 mit den erforderlichen Lesegeräten ausgestattet.

Abgesehen davon, dass der Rest der Praxen in Deutschland vermittels "Anreizsystemen" im Verlauf 2011 ausgestattet werden sollten, drohte das BMG den GKVen an, dass widrigenfalls eine 2%ige Kürzung der Verwaltungskostenpauschale aus dem Gesundheitsfonds gegenüber 2010 die Folge sein würde.

Der Staat übt also massiv Druck aus, um die Einführung der eGK im Hau-Ruck-Verfahren nun durchzusetzen, ohne die Zweifelsfragen und etwaigen Geheimnisse zu klären; ohne die Quellcodes der Telematik-Infratstruktur offenzulegen und ohne die Wirtschaftlichkeitsfragen angesichts der Defizite zu beantworten. Getrieben von lobbyistischen Flüsterern auch aus den Reihen der gematik selbst soll die Bevölkerung also ersteinmal mit der Karte ausgestattet werden

Es gibt angesichts dessen keine Alternative zu folgenden politischen Feststellungen:

  • Bruch des Koalitionsvertrags, Ziffer III.9.1, S. 91/132, 1.Unterabschnitt "Telematikinfrastruktur",
  • Bruch des Koalitionsvertrags, Ziffer III.9.1., Seite 90/132 2.Unterabschnitt "Patientensouveränität und Patientenrechte",
  • Bruch des Koalitionsvertrags, Ziffer III.9.1., Seite 86 "Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes" - Kurzfristige Maßnahmen (Katalog) und dort jedenfalls Ziffer 2.: "Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden" sowie
  • Bruch der mit der Einführung der eGK in Verbindung stehenden, maßgeblichen Wahlversprechen (insbesondere der FDP), namentlich der Anordnung und Durchführung eines Moratoriums vor weitergehender Umsetzung der Einführung der eGK bei erkennbarem Abweichen der Ist-Beschaffenheit der eGK von der Soll-Beschaffenheit nach dem Gesetz (§ 291 a SGB V).
  • Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Pflichten eines Bundesministers gemäß Art. 56 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209/83 (Volkszählungsurteil) sowie Art. 8 der EU-Grundrechtscharta und Art. 20 i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG.

Seit Jahren greift offenbar in Deutschland aufgrund von Symbiosen sowie Synergien zwischen Politik und Wirtschaft ein beinahe oligarchieähnlich zu bezeichnender, allerdings gegenüber einer Oligarchie auf gesetzmäßiger Billigung beruhender politischer Zeitgeist Platz, der das Sozialstaatsprinzip in schädlicherweise Weise prägt. Gewählte Volksvertreter halten es offenbar für opportun, einen nicht unwesentlichen Teil des Vermögens der Allgemeinheit (hier: der Gemeinschaft aller gesetzlich Krankenversicherten - derzeit rd. 9 Mrd. EUR) einer ohne jeden Zweifel, nämlich bekanntermaßen lobbyistisch agierenden Wirtschafts-Minderheit zu opfern, um laufend und selbstverständlich auch final deren Wohl und Vermögen zu mehren. Dem steht bis heute kein tatsächlicher, adäquater Nutzen gegenüber.

Dies ist nicht alleine eine Folge des Handelns der FDP, sondern zieht sich in Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte durch jedenfalls die 3 letzten Legislaturperioden; nimmt man die, den Einführungs- und Umsetzungs-Gedanken um die elektronische Gesundheitskarte vorausgegangene Studie der Unternehmensberatung Roland Berger aus dem Jahre 1998 einmal aus.

Es hinterlässt dabei in verfassungsrechtlicher Hinsicht verbrannte Erde bei gleichzeitiger Negation der Freiheitsrechte des Einzelnen (hier: u.a. Opferung des uneingeschränkten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne der Unantastbarkeit und freien, ungehinderten Verfügbarkeit sowie des umfassenden Schutzes der persönlichen Daten der Versicherten einschließlich ihrer unmündigen Kinder sowie praktisch gegenleistungslose Verminderung des Vermögens der Gemeinschaft aller Versicherten). Es führt überdies zu einem nachhaltigen Glaubwürdigkeitsdefizit gegenüber Parteien und zu einem flächendeckenden Misstrauen der Bevölkerung in den Staat in Ansehung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Durch die zwanghafte und mit jetzt auch noch mit Pönalen gegenüber den Handelnden belegte Einführung der eGK ist dem "Volk" im Sinne des Grundgesetzes bereits jetzt ein unwiederbringlicher Schaden an immateriellen und materiellen Rechtsgütern entstanden und weiterhin in der Entstehung begriffen, den es einerseits abzuwenden gegolten hätte und dessen Verfestigung sowie Ausweitung nur noch unter erschwerten Bedingungen vermeidbar ist.

Diese Möglichkeit ist - abgesehen von den normativen Gesichtspunkten des GG und anderer, subsidiärer Gesetze - im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Vor allem aber ist es die Pflicht der gewählten Volksvertreter, einen solchen, weiteren Schaden von Deutschland und seiner Bevölkerung abzuwenden.

Dies hätte die derzeitige Bundesregierung ihren Wahlversprechen gemäß und auch in Ansehung der Faktenlage bezüglich der eGK und des Koalitionsvertrags von sich aus machen müssen. Sie hat diese auch im volkswirtschaftlichen Sinne gebotene Verpflichtung außer acht gelassen.

Daraus folgt konsequenterweise:

  • Eine Forderung des Rücktritts des amtierenden Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr
  • Eine Forderung des Rücktritts des amtierenden Bundesministers für Wirtschaft und Technologie und Vizekanzlers, Dr. Philipp Rösler
  • Eine Forderung des Rücktritts der amtierenden Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel


Die Zeit ist (über-)reif, um den Menschen in Deutschland, in diesem konkreten Zusammenhang den gesetzlich versicherten Bürgern und insbesondere ihren DATEN denjenigen Schutz zuzubilligen bzw. diejenigen Hilfestellungen an die Hand zu geben, die ihnen auf der Basis des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland gebühren.

Außerdem sind alle Bürgerinnen und Bürger (einschließlich der privat voll-, teil- und zusatzversicherten ~, mithin eine isoliert betrachtbare sowie auch als Schnittmenge überlappend mit gesetzlich Versicherten zusammen über 20 Mio Menschen) und insbesondere alle ausschließlich gesetzlich Versicherten in Deutschland, die aufgrund der als Marketingmaßnahme zu verstehenden Behauptung, mit einem Bild auf der elektronischen Gesundheitskarte für alle gesetzlich Versicherten über 15 Jahre werde der Missbrauch des Gesundheitssystems vermieden, aus dem Generalverdacht zu befreien, potentiell das Gesundheitssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen zu missbrauchen.

Es wäre - bei aller Sorge der Regierung um die Erhaltung der Wirtschafts- und Währungsunion in Europa - an der Zeit und es ist zwingend erforderlich, dass eine gewählte Regierung oder Regierungskoalition in Deutschland die nationalen Gesichtspunkte im Inneren in einer Weise regelt, wie es die Bevölkerung nach dem Grundgesetz beanspruchen kann und zusteht.