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AG Waffenrecht/Flaschenpost

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Inhaltsverzeichnis


Wahlprogramm Schleswig Holstein:

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.


Einleitung

Bei Waffenrechtsdiskussionen treffen zwei diametrale Haltungen aufeinander, die kaum Kompromisse ermöglichen.

Auf der einen Seite gelten Waffen als Instrumente zur Herstellung von Macht, zur Ausübung von Gewalt und zur Selbstverteidigung.(1) Diese Haltung führt unweigerlich zu einer irrationellen Angst vor Waffen und findet sich in den oft benutzten Sätze wieder: „Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit.“ „Waffen raus aus dem Volk.“

Die andere Seite gesteht rechtstreuen Bürgen den Privatwaffenbesitz zu. Diese Meinung vertritt u.a. Ueli Maurer vom Schweizer Bundesrat: „Waffentradition ist Ausdruck des freiheitlichen Bürgerstaates.” sowie der ehemalige deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”

Der ehemalige britische Superintendent Colin Greenwood geht hierbei noch ins Detail: „Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung ( ..) der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung.. bewaffnet (nur) die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Misstrauen entgegengebracht wird.”

Der Kompromiss beider Haltungen drückt sich in der Waffengesetzgebung eines Staates wieder, der regelt, wer über einen legalen Zugang zu solchen Instrumenten verfügen sollte. Debatten über Waffengesetzgebung betreffen daher stets Vorstellungen über die politische Ordnung einer Gesellschaft, die wiederum nur im historischen, politischen und gesellschaftlichen Kontext verstanden werden können. (2)


Warum sollten sich die Piraten mit dem Thema Waffenrecht befassen?

Analog den Themen Umwelt, Drogen, Terror etc. wird auch beim Thema Waffenrecht

  • die öffentliche Meinung durch die veröffentlichte Meinung beeinflusst, z.B. durch Medien und Kampagnen
  • findet postnormale Forschung zugunsten der Waffenkontrollbefürworter statt (Erklärung des Worts postnormal s.u. )
  • existiert kaum Fachwissen bei der Legislative
  • fehlt dadurch die diametrale Auseinandersetzung, da nur eine Seite veröffentlicht und gehört wird

Wikipedia: Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle

Diese Situation wird im ersten Satz des Antrags beschrieben:
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.

Waffen töten. Man sollte sie verbieten

Kurz und knapp: So wie Schuhe nicht tottreten, Messer nicht totstechen, Autos nicht totfahren, so können auch Waffen nicht totschießen. Dazu braucht es immer den Risiko-Faktor Mensch. Ein Verbot würde nur die staatlich kontrollierten legalen Besitzer treffen, hätte aber - wie in England - keine Auswirkung auf die Öffentliche Sicherheit.

Detail: Schusswaffen werden selten, nur bei 3% aller Gewalttaten eingesetzt. Der vom Waffenrecht beeinflussbare Anteil der legalen Waffen liegt im Promillebereich. Die zu Gewalttaten am häufigsten benutzten Schusswaffen sind bereits verboten. Eine zusätzliches Verbot interessiert deren Besitzer daher nicht.

Der Staat überwacht dagegen den legale Besitz von Waffen mehrfach: durch die Kontrolle der Schusswaffe, des Erwerbers und des Zwecks des Besitzes. Er kommt damit seiner Sorgfaltspflicht nach, Missbrauch und Gefahren für die Öffentliche Sicherheit zu minimieren. Legale Waffenbesitzer in Deutschland gehören aufgrund dieser vielen Kontrollen zu den rechtstreuesten Bürgern, da bereits kleine Verfehlungen zum Entzug der Besitzerlaubnis führen. Daher werden legale Waffen nicht bei Raub, Erpressung, Nötigung eingesetzt. Auch der Anteil bei tätlichen Angriffen liegt im Promillebereich und erfolgt hauptsächlich im sozialen Nahbereich, wo das Tatmittel zweitrangig ist. Die Ursachen von Amokläufen liegen nicht im Zugang zu Waffen, auch wenn die Folgen vom eingesetzen Tatmittel abhängig sind. Um den Zugang durch Nichtberechtigte zu verhindern, ist die sorgfältige Aufbewahrung bereits seit 1972 gesetzliche Pflicht.

Diese Situation wird im zweiten Satz beschrieben:
Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit der Bürger beschneiden.

--Cathy 17:31, 10. Dez. 2011 (CET)

Je weniger Waffen in Privathand sind, desto sicherer wird der Staat

Kurz und knapp: Das trifft für Krisengebiete zu. In Rechtsstaaten, in denen der Staat kontrolliert, wer eine Waffe besitzen darf und Selbstjustiz verboten ist, trifft das Gegenteil zu.

Detail: In einem Projekt einer Expertengruppe des International Small Arms Control Standards (ISACS) Projekt wurden mit Modulen die folgenden Annahmen überprüft:

  • Mehr Waffen bedeuten mehr Gewalt.
  • Mehr Waffenkontrolle führt automatisch zu weniger Gewalt
  • Mehr Waffen führen automatisch zu mehr Toten.

Die Studien haben jedoch ergeben:

  • In Staaten mit vielen legalen Privatwaffenbesitzern führen viele Waffen zu weniger Gewalt.
  • Die Entwaffnung rechtstreuer Bürger führt nicht zu weniger Gewalt
  • Eine Waffe ist ein Werkzeug und wie jedes Werkzeug kann sie für Schlechtes oder Gutes genutzt werden.

Da das Ergebnis nicht den Erwartungen entsprach, wurde es negiert. WFSA - Rede bei der Kleinwaffenkonferenz 2010 von Richard Patterson. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Studie der beiden Krimonologen Prof. Gary Mauser und Don B. Kates: Havard Journal of Law & Public Policy Vol.30

Viele Kontrollmaßnahmen wurden ohne Evaluation auf Grund der obigen, bisher nicht bewiesenen, Annahmen beschlossen. Diese Situation ist im dritten Satz beschrieben:
Die bereits beschlossenen Kontrollmaßnahmen sind zu überprüfen.

--Cathy 17:54, 10. Dez. 2011 (CET)

Großkaliber ist gefährlich. Man sollte es verbieten

Kurz und knapp: Das Bundesministerium des Innern hat in einer Studie nachgewiesen, dass die Wirkung nicht von einer Kalibergröße abhängig ist. Die "objektive" Gefährlichkeit der Großkaliberwaffen wird jedoch weiterhin postuliert.

Detail: Der Bericht der Bundesregierung vom 27. Januar 2010 kommt zu folgendem Ergebnis:

Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können.

Eine Einschränkung des Schießsports würde sich im Wesentlichen auf eine scheinbar „gefühlte Sicherheit“ beschränken, eine Vielzahl von Sportschützen und das Gewerbe hingegen erheblich beeinträchtigen – rund zwei Drittel der Kurzwaffendisziplinen genehmigter Schießsportordnungen betreffen Kaliber oberhalb des Kleinkalibers. Eine kaliberbezogene Einschränkung des Schießsports ist im Hinblick auf die Vermeidung des Missbrauchs von Schusswaffen, insbesondere bei Amoktaten, ein eher ungeeignetes Mittel.

Die deutsche Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinkaliber findet sich laut dem Bericht international nicht wieder.

Politiker diffamieren Großkaliberschützen, in dem sie mit einem Großkaliber-Verbot den Schießsport "entmilitarisiern" wollen, wie z.B. der Bremer SPD Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe oder ihnen "Machtgefühle und einen Defekt in ihrem Ego" unterstellen wie Wolfgang Wieland, innenpolitischer Sprecher von B'90/Die Grünen.

Diese Situation wird im vierten Satz beschrieben:
Legale Schusswaffenbesitzer sind auf Zuverlässigkeit geprüfte Bürger und dürfen als Minderheit nicht diskriminiert werden.

--Cathy 18:33, 10. Dez. 2011 (CET)

Waffen in Privathaushalten sind gefährlich, deshalb müssen sie zu Hause kontrolliert werden

Kurz und knapp: Die geringen Haftplichtversicherungbeiträge zeigen, dass Waffen nicht gefährlich sind.

Detail: So wie Versicherungen anhand der Schäden durch Kfz die Haftpflichtbeträge für Autos berechnen, so machen diese Unternehmen dies auch für die Haftpflichtbeiträge von Jägern, Schützen und Sammlern. Die Beiträge liegen bei ca. 25 EUR für die Jagdhaftplicht und die normale Familienhaftplicht versichert Sportschützen ohne Aufpreis. Keine Versicherung fragt, wieviele Waffen ein legaler Besitzer hat.

  • Ginge von den legalen Waffe eine hohe Gefahr aus, käme es zu hohen Schäden.
  • Gäbe es hohe Schäden, würden die Versicherungen hohe Beiträge verlangen.

Die Hauskontrolle der sicheren Aufbewahrung, die meist angekündigt wird, betrachtet einen IST-Zustand, der bis 2009 durch Nachweise in Form von Kaufbelegen erbracht wurde. Kontrollen können keine Sicherheit geben, dass dieser Zustand nach dem erfolgtem Hausbesuch ein anderer ist. Der Besitzer verstößt bereits seit 1972 gegen das Gesetz, wenn ein Unberechtigter Zugriff erlangt und er die Waffen nicht genügend gesichert hatte.

Oft wird das Argument TÜV oder Schornsteinfeger gebracht.

Einen Waffen-TÜV zahlen legale Waffenbesitzer mehrmals. Bei der alle drei Jahre stattfindenden staatlichen Kontrolle ihrer Zuverlässigkeit, sowie der staatlichen Kontrolle ihres Bedürfnisses, wenn sie Großkaliberwaffen erwerben wollen und noch nicht 26 Jahre alt sind (seit Erfurt), oder wenn der Staat Bedenken an ihrer Zuverlässigkeit hat. Und dann zahlen sie noch freiwillig eine Art TÜV, wenn sie Bedenken haben, dass die Waffe nicht schießt und sie diese einem Büchsenmacher zur Überprüfung geben.

Die Kontrolle kann nicht mit den Kontrollen durch den Schornsteinfeger verglichen werden, der ebenfalls das Haus betritt. Der Schornsteinfeger kontrolliert ein immobiles Objekt, das von sich aus eine Gefahr darstellen kann, wenn es nicht fachmännisch gewartet wurde.

Diese Situation wird im letzten Satz des Antrags beschrieben:
Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13) durch Kontrollen ohne Anlaß ist zurückzunehmen.

--Cathy 01:49, 14. Jan. 2012 (CET)

Waffen in Privathaushalten sind gefährlich, deshalb müssen sie zentral lagern

Kurz und knapp: Jemand, der genug kriminelle Energie für einen geplanten Massenmord in sich hat, wird den Umweg zur Zentrallagerstelle nicht scheuen, um unter einem Vorwand seine Waffe dort abzuholen. Er hätte dann nicht nur Zugang zu seiner eigenen Waffe, sondern auf ein ganzes Arsenal, da sein erstes Opfer der Waffenkämmerer wäre.

Detail: Die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten soll Amokläufe begünstigen. Auch nimmt man an, dass Nichtberechtigte Zugang zu den Waffen bekommen und diese in Wut missbräuchlich verwenden. Thorsten Fürhter, B90/Die Grünen in SH, Seite 5112.

Als Beispiel wird vom BDK immer gerne die DDR herangezogen. Dort sind keine Amokläufe passiert. Aber in der BRD bis 1989 mit 10 Mio. Privatwaffen auch nicht.

Obwohl es in der DDR Privatleuten untersagt war, Waffen zu besitzen, wurden im Schnitt pro Jahr ca. 150 Menschen ermordet und verstießen fast 400 Menschen gegen das Gesetz, in dem sie illegal Waffen und/oder Sprengstoff besaßen. (Zahlen aus 1981-1985)

Amokläufe begannen erst, nachdem diese in den USA passierte. Die USA ist uns ja immer 10 Jahre voraus, u.a. bei den Amokläufen und auch bei den Ritalin-Verschreibungen. Zur Zeit auch beim verdeckten Tragen von Waffen. Dies hat in den letzten Jahren u.a. dazu geführt, dass einige Amokläufe schneller gestoppt werden konnten oder gar nicht erst ausbrachen.

Bisher haben alle Amokläufer ihre Tat lange vorgeplant. Bisher war in Deutschland auch kein Amokläufer einer legaler Besitzer. Der junge Mann in Erfurt hatte mit Fälschungen sich die Kauferlaubnis erschlichen. Der Sohn aus Winnenden war weder Schütze, noch Besitzer, sondern hatte die Waffe von seinem Vater gestohlen. Die jungen Männer in Esslingen hatten 14 Kleinkaliber-Waffen aus einem Zentrallager (Schützenhaus) einige Monate vor ihrer Tat gestohlen.

Die zentrale Lagerung schützt nicht vor Amokläufen, sondern die fachliche Ausbildung, die Überprüfung der Zuverlässigkeit und die nachgewiesene überdurchschnittliche Rechtstreue und Sozialisation der Waffenbesitzer schützt vor Missbrauch.

Die Angst, eine Waffe in Wut zu missbrauchen, mag berechtigt sein bei illegalen Waffen, die nicht sicher aufbewahrt werden müssen und deren Besitzer vom Staat nicht kontrolliert werden. Eine Zentrallagerung von legalen Waffen hilft dagegen nicht, sondern Opferschutz (Frauenhäuser, Mittel und Ausbildung zur Selbstverteidigung) und auch härtere Strafen für den Missbrauch mit illegalen Waffen (z.B. bei Ehrenmorden).

--Cathy 01:13, 14. Jan. 2012 (CET)

Info zur Postnormale Forschung

Postnormale Forschung forscht nicht ergebnissoffen. D.h. politisch angenehme Ergebnisse werden publiziert, negative Erkenntnisse diffamiert und unterdrückt.

Dies ist beim Klimawandel bereits wissenschaftlich bewiesen worden und wir erleben dies national, wie international beim Waffenrecht. NGOs und Medien bestimmen, was publiziert wird und wie Studien ausgewertet werden, d.h. deren Fazits. Dies ist z.B. an der Debatte um John R. Lotts waffenfreundlichen Studien zu sehen, die seit 1997 auf das schärfste kritisiert wurden und erst seit einigen Jahren öffentliche Zustimmung erfahren.

--Cathy 23:06, 27. Jan. 2012 (CET)

Hinweis auf Studien

Es gibt zum Bereich Waffenrecht und Waffenbesitz eine Vielzahl von Studien, z.B. BSSB1996, Niederbacher,...

Diese wissenschaftlichen Studien sind eindeutig, werden aber nicht beachtet. Ziel der PIRATEN ist die Versachlichung der Politik unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse; und der Abbau unnötiger und falscher Einschränkungen.

@Cathy, vielleicht kannst Du aus Deiner "Presseschau" einige Studien als Quellen anfügen? --Dingo 02:40, 11. Dez. 2011 (CET)

Die wichtigsten Studien und Fakten haben wir bereits im Antrag verlinkt:


Ich füge noch einige Dossier mit Fakten an, die nur zum Lesen und nicht zum Verlinken sind, die Quellen IN den Dokumenten können verlinkt werden:

--Cathy 23:51, 13. Jan. 2012 (CET)

HINWEIS: Die AG Waffenrecht ist eine Arbeitsgruppe der PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND. Alle nicht speziell gekennzeichneten Aussagen und Meinungen sind bisher weder offizielle Aussagen der Partei noch von den Mitgliedern insgesamt legitimiert.
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