AG SGB II.0/Kleine Anfrage: Kommunale Soziale Wohnraumhilfe und SGB-II-Sanktionen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hintergrund

Hintergrund dieser Anfrage sind die vielfältigen Diskussionen um die Frage, ob und inwieweit durch »Sanktionen« nach dem SGB II der Verlust von Wohnraum verursacht wird?

Der Gesetzgeber und viele politische Mandatsträger, die den öffentlichen Verwaltungen vorstehen, sind der Meinung, dass dies nicht der Fall sei, weil das so in den Gesetzen und Verordnungen nicht vorgesehen ist. Sie gehen davon aus, dass es nicht zum Verlust des Wohnraumes kommen könne, wenn die »Kunden« im gesetzlich vorgesehen Rahmen mit den öffentlichen Verwaltungen zusammenarbeiten.

Doch wissen wir alle, dass die Tatsache, dass Mord und Totschlag gesetzlich verboten sind, nicht zur Folge hat, dass Mord und Totschlag auch wirklich nicht stattfinden.

Anekdotische Schilderungen vieler von der Verlust ihres Wohnraumes betroffener Bürger_innen zeichnen denn auch ein anderes Bild als Gesetzgeber und der politische Teil der öffentlichen Verwaltung.

Über einen ähnlich gelagerten Fall berichtete die tageszeitung am 8. Mai 2014,

  •  »Polizei hat Situation ›zu gut unter Kontrolle‹ – Protest blieb erfolglos: Mohamed S. und seine Familie wurden zwangsgeräumt«, http://taz.de/Wohnen/!138143/ (abgerufen am 13. Mai 2014)

jedoch geht es dort dem Anschein nach nicht um Leistungen nach dem SGB II (»Grundsicherung für Arbeitssuchende«), sondern um Leistungen nach dem SGB XII (»Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung«).

Vorgeschlagener Text der Anfrage

Übermittelt an kommunale Mandatsträger_innen über OpenAntrag.de:

Es wird höflich gebeten, unten stehende Schriftliche bzw. Kleine Anfrage einzubringen (sofern die Geschäftsordnung beide Mittel vorsieht, vorzugsweise als Schriftliche Anfrage).

Fragen zu dieser Eingabe können hier [d.i.: auf OpenAntrag.de] als Kommentar gepostet oder gern auch bei einem Mumble besprochen werden.

Sollte eine Längen- bzw. Umfangsbeschränkung für Schriftliche / Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung vorgesehen sein, ist der Verfasser der Eingabe gern bei der Portionierung in mehrere Einzelvorgänge behilflich. Für diesen Fall wird ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis über OpenAntrag.de gebeten.

In der Anfrage wird der Begriff »Bürger_in« nicht im Sinn des engen deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, sondern allgemein mit der politischen Bedeutung »Mitglied des örtlichen Gemeinwesens« verwendet. Er umfasst vorliegend also auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder ohne Hauptwohnsitz in der Kommune.

»Betr.: Grundsicherungsträger # [Trägernummer] / ›JobCenter‹ [Gemeindename]

Für die vorliegende Anfrage nehme[n] [ich/wir] einerseits Bezug auf vielfältige, öffentliche Äußerungen Heinrich Alts (Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit), unter anderem am 12. Dezember 2012 in der Fernsehsendung ›stern tv‹:

  • ›Wir zwingen niemanden dazu, obdachlos zu werden […] und wenn er droht, obdachlos zu werden, zahlen wir ihm auch nach wie vor die Wohnung, also, da verliert keiner die Wohnung, weil er sanktioniert wird.‹

Andererseits nehme[n] [ich/wir] Bezug auf gegenteilige öffentliche Äußerungen von Inge Hannemann (›team.arbeit.hamburg‹, d.i. das ›JobCenter‹ der Freien und Hansestadt Hamburg) und Marcel Kallwass (vorm. Studierender der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit); unter anderem:

  • ›Mit den Sanktionen ist es ja auch so, dass sehr gerne argumentiert wird von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, vor allen Dingen der Vorstand, oder ein Vorstandsmitglied, Heinrich Alt, der redet ja immer davon, dass keiner obdachlos wird, dass keiner in Existenznot gerät, und das keiner auch willkürlich sanktioniert wird, dann … also … Lieber Herr Heinrich Alt: So sympathisch Sie teilweise auch rüberkommen in den Talkshows, es ist nicht so!

    Das sage ich Ihnen direkt, Herr Alt: Wir haben nachgewiesene Fälle, durch Sanktionen in die Obdachlosigkeit, in Erkrankung, in psychischen Druck, in Existenznot, auch in die Kriminalität. Dann, und … bitte: Herr Heinrich Alt, korrigieren Sie Ihre Aussage dahingehend; weil das, was Sie sagen, ist eine reine Lüge! Und das geht nicht!‹

    – Videoaufzeichnung eines Gesprächs mit Inge Hannemann am 15. April 2013, Stelle von 01:04:29 bis 01:05:34, http://www.youtube.com/watch?v=iL5k6M-U3Zk#t=3868, abgerufen am 25. Februar 2014
  • ›[… und] hat gesagt, dass jedem Menschen ein soziokulturelles Existenzminimum zusteht, und dass es nicht angetastet werden darf. Soweit die Theorie.

    Und in der Praxis? 2012, also vor zwei Jahren, wurden über eine Million Sanktionen verhängt. Das ist unfassbar! Sanktionen zwingen Betroffene oftmals in Kriminalität, Verschuldung oder Wohnungslosigkeit. Manche begehen sogar Selbstmord.‹

    – Marc Kallwass, Videoaufzeichnung einer Ansprache bei einer Kundgebung am 15. Februar 2014 am Rathaus Ulm, Stelle von 00:00:00 bis 00:00:29, http://www.youtube.com/watch?v=ZDU_Org5fzM, abgerufen am 25. Februar 2014

Die vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] [die Verwaltung]:

1 — Welches planmäßige Stellenkontingent (in Std/Woche) steht derzeit für die Belange der kommunalen Sozialen Wohnraumhilfe zur Verfügung?

2 — In welchem Umfang (in Std/Woche) ist dieses Stellenkontingent derzeit besetzt?

3 — In wie vielen Fällen (Anzahl der Mietverhältnisse) wurde die kommunale Soziale Wohnraumhilfe im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 in Anspruch genommen? (Bitte Werte für die genannten Jahre einzeln angeben.)

4 — Über welche evidenzbasierten Erkenntnisse verfügt die kommunale Soziale Wohnraumhilfe darüber, wie oft sie in Fällen tätig wird, in denen Bürger_innen durch ›Sanktionen‹ nach dem SGB II ihren Wohnraum verloren haben?

5 — Über welche anekdotischen Kenntnisse (persönlicher Eindruck und Erfahrungen der Mitarbeiter_innen) verfügt die kommunale Soziale Wohnraumhilfe darüber, wie oft sie in Fällen tätig wird, in denen Bürger_innen durch ›Sanktionen‹ nach dem SGB II ihren Wohnraum verloren haben?

6 — Weist der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger diejenigen Bürger_innen, die von ihm mit ›Sanktionen‹ belegt werden, auf das Angebot der kommunalen Sozialen Wohnraumhilfe hin?

6.1 — Wenn ja: In welcher Form?

6.2 — Wenn nicht: Warum nicht?

7 — Entstehen der Kommune höhere Kosten, wenn Bürger_innen statt den Kosten der Unterkunft, die als Teil des Alg2 gezahlt werden, die Angebote und Leistungen der kommunalen Sozialen Wohnraumhilfe in Anspruch nehmen müssen, und wenn ja: Wie hoch sind diese?«

Antworten der öffentlichen Verwaltungen

Vorbemerkung

Die Anfrage wurde von mehreren piratischen Fraktionen bzw. Gruppen in den kommunalen Volksvertretungen übernommen.

Die nachfolgend dokumentierten Antworten sind genau zu lesen und mit Vorsicht zu genießen. Sie stellen keine abschließenden, unangreifbaren Standpunkte dar, sondern müssen kritisch betrachtet werden, um weitere Schritte zu planen.

Regionaldirektion Hessen

Stadtverordnetenversammlung Offenbach am Main

  • Das »JobCenter« der Stadt Offenbach (»Main.Arbeit Offenbach«) ist ein »zugelassener kommunaler Träger«.
  • Vorsicht vor Verwechslungen: Der Landkreis Offenbach hat ein eigenes »JobCenter«, das ebenfalls »zugelassener kommunaler« Träger ist.
  • Die Piratenfraktion der Stadt Offenbach hat die Anfrage »geparkt«, weil die angesprochenen Themen aktuell im Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung beraten werden.
  • Quelle: http://openantrag.de/offenbach/kommunale-soziale-wohnraumhilfe-und-sgb-ii-sanktionen

Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen

Rat der Stadt Wolfsburg

Die in der Anfrage vom 12.03.14 vorgenommene Titulierung der Stellen ist so nicht korrekt. In Wolfsburg handelt es sich um das Team Wohnungsnotfälle, bestehend aus 4 Personen, von denen eine ¾ Sozialarbeiterstelle für die Betreuung und Beratung von Obdachlosen zur Verfügung steht und eine halbe Stelle für die Verwaltung. Der Bereich Prävention (Verhinderung von Obdachlosigkeit), bestehend aus 2 Personen, beschäftigt sich mit dem Erhalt von Wohnungen.

Zu 1. Eine Vollzeitstelle mit 39,50 Std. Eine ¾ Stelle mit 29,25 Std.

Zu 2. in diesem Umfang sind die Stellen auch besetzt

Zu 3. im Jahr 2011 waren es 361 Haushalte[,] im Jahr 2012 waren es 344 Haushalte[,] im Jahr 2013 waren es 359 Haushalte[.]

zu 4. die Frage ist so nicht zu beantworten, da darüber keine gesonderte Statistik geführt wird. Es ist aber anzumerken, dass auch in Fällen von 100 % Sanktionen, die Wohnungen erhalten werden können, wenn die Kunden mit uns Zusammenarbeiten.

Fachpolitische Anmerkung

  • Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Die Anzahl der Haushalte kann nun mit der Zahl leistungsbeziehender Bürger_innen im Rechtskreis SGB II korreliert werden. (Noch zu tun.)

Bemerkenswert erscheint, dass in der Antwort zu 4. der Begriff »Kunde« verwendet wird, obwohl er durch den Gesetzgeber bisher »nur« im Rechtskreis SGB II mit Vehemenz in die juristischen Texte gedrückt wurde.

Regionaldirektion Berlin/Brandenburg

Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin

  • Das »JobCenter« Neukölln ist eine »gemeinsame Einrichtung« in Berliner Sonderkonstruktion.
  • Quelle: http://www.pirat.ly/d4krc

Sehr geehrter Herr [Bezirksverordneter],

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.

Aktuell sind in der Sozialen Wohnhilfe Neukölln 8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter, 8 VZÄ Leistungssachbearbeiterinnen/ Leistungssachbearbeiter sowie 1 VZÄ Verwaltungskraft für die Vermittlung von Wohnraum aus dem »Geschützten Marksegment« vorgesehen. Aufgrund von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen steht häufig nur wenig mehr als 50% der nominellen Arbeitskraft tatsächlich zur Verfügung.

Zu 2.

Derzeit sind allen planmäßigen Stellen entsprechende Personalien zugeordnet.

Zu 3.

Die Bearbeitung von Wohnungsnotfällen als Folge von Sanktionen nach §§ 31 ff. Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist für die Soziale Wohnhilfe Neukölln konzeptionell nicht vorgesehen, mithin auch nicht personell unterlegt. Insoweit gibt es hierzu auch keine Erkenntnisse.

Zu 4.

Siehe hierzu unter Nr. 3.

Zu 5.

Hierzu existieren keine Aufzeichnungen.

Zu 6.

Siehe hierzu unter Nr. 3. Aus den dort genannten Gründen, kommt ein Verweis in derartigen Fällen an die Soziale Wohnhilfe Neukölln nicht in Betracht.

Nach Mitteilung des Jobcenters Neukölln werden Bürger/-innen im Sanktionsbescheid nicht auf das Angebot der kommunalen Sozialen Wohnhilfe hingewiesen.

Zu 6.2

Das Jobcenter Neukölln verweist hierzu auf § 31a SGB II. Die von der Bundesagentur für Arbeit standardisierten und zur Verfügung gestellten Bescheide und Anhörungsschreiben an die Bürger/-innen bezüglich der Umsetzung von Sanktionen sehen keine Hinweise auf das Angebot der kommunalen Sozialen Wohnhilfe vor.

Wie der eingangs genannten Gesetzesgrundlage zu entnehmen ist, werden Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern ein Bedarf besteht, bei einer Minderung der Leistungen nach dem SGB II ab 60% direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt.

Sofern im Einzelfall Bürger/-innen durch die Umsetzung von Sanktionen von Obdachlosigkeit bedroht sein sollten, werden sie bei persönlicher Vorsprache im Jobcenter Neukölln selbstverständlich auf das Angebot der kommunalen Sozialen Wohnhilfe hingewiesen. Zudem erfolgt durch das Jobcenter bei entsprechender Antragstellung eine Prüfung, ob die aus der Umsetzung der Sanktionen resultierenden Mietschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II übernommen werden können.

Zu 7.

Zu dieser Frage ist zunächst erst einmal klarzustellen, dass Kosten der Unterkunft, unabhängig von der Frage wo sie entstehen, gem. den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II von der Kommune zu tragen sind. Des Weiteren ist es unstrittig, dass durch die Entstehung von Wohnungsnotfällen, unabhängig von der Frage wodurch diese jeweils entstanden sind, regelmäßig höhere Kosten der Unterkunft verursacht werden. Die Höhe der Kosten ist zum einen abhängig von der Anzahl der in Notunterkünften für wohnungslose Menschen unterzubringenden Betroffenen und dem diesbezüglichen Angebot und zum anderen von der jeweiligen persönlichen Situation, dem Vorhandensein von Kindern oder anderen Faktoren. Vor dem Hintergrund aktuell steigender Zahlen wohnungsloser Menschen einerseits sowie dem knappen Angebot an Unterkunftsplätzen andererseits ist perspektivisch auch mit weiter steigenden Kosten zu rechnen. Aufzeichnungen hierüber werden im Amt für Soziales nicht geführt.

[Uz]

Bezirksstadtrat