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AG Plakatierung Landkreis Unterallgäu

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Unterallgäu der AG Plakatierung Schwaben

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Stammtisch Ulm,chaas08 DU?


Inhaltsverzeichnis

Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 Wikipedia-logo.pngAmberg
2 Wikipedia-logo.pngApfeltrach
3 Wikipedia-logo.pngBabenhausen
4 Wikipedia-logo.pngBad Grönenbach
5 Wikipedia-logo.pngBad Wörishofen
6 Wikipedia-logo.pngBenningen chaas08
7 Wikipedia-logo.pngBöhen
8 Wikipedia-logo.pngBoos BTW'09: Stammtisch Ulm
(gesamte Verw.gem. Boos)
9 Wikipedia-logo.pngBreitenbrunn
10 Wikipedia-logo.pngBuxheim chaas08
11 Wikipedia-logo.pngDirlewang
12 Wikipedia-logo.pngEgg an der Günz
13 Wikipedia-logo.pngEppishausen
14 Wikipedia-logo.pngErkheim
15 Wikipedia-logo.pngEttringen
16 Wikipedia-logo.pngFellheim
17 Wikipedia-logo.pngHawangen
18 Wikipedia-logo.pngHeimertingen
19 Wikipedia-logo.pngHolzgünz
20 Wikipedia-logo.pngKammlach
21 Wikipedia-logo.pngKettershausen
22 Wikipedia-logo.pngKirchhaslach
23 Wikipedia-logo.pngKirchheim in Schwaben
24 Wikipedia-logo.pngKronburg
25 Wikipedia-logo.pngLachen
26 Wikipedia-logo.pngLauben
27 Wikipedia-logo.pngLautrach
28 Wikipedia-logo.pngLegau
29 Wikipedia-logo.pngMarkt Rettenbach
30 Wikipedia-logo.pngMarkt Wald
31 Wikipedia-logo.pngMemmingerberg chaas08
32 Wikipedia-logo.pngMindelheim
33 Wikipedia-logo.pngNiederrieden
34 Wikipedia-logo.pngOberrieden
35 Wikipedia-logo.pngOberschönegg chaas08
36 Wikipedia-logo.pngOttobeuren chaas08
37 Wikipedia-logo.pngPfaffenhausen
38 Wikipedia-logo.pngPleß
39 Wikipedia-logo.pngRammingen
40 Wikipedia-logo.pngSalgen
41 Wikipedia-logo.pngSontheim
42 Wikipedia-logo.pngStetten
43 Wikipedia-logo.pngTrunkelsberg
44 Wikipedia-logo.pngTürkheim
45 Wikipedia-logo.pngTussenhausen
46 Wikipedia-logo.pngUngerhausen
47 Wikipedia-logo.pngUnteregg
48 Wikipedia-logo.pngWesterheim
49 Wikipedia-logo.pngWiedergeltingen
50 Wikipedia-logo.pngWinterrieden
51 Wikipedia-logo.pngWolfertschwenden
52 Wikipedia-logo.pngWoringen

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Amberg
2 Apfeltrach
3 Babenhausen in unserer Gemeinde werden 3 öffentliche Anschlagtafeln zur Wahlwerbung mit Plakaten aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt in der 34. KW 2009 am 17.08.2009 an nachfolgenden Plätzen (gleiche Plätze wie bei der Europawahl 2009):

Marktplatz, beim Rathaus an der Schloßmauer, Am Espach, Espachplatz (Nähe Seniorenzentrum), OT Klosterbeuren, Dorfstraße beim Kinderspielplatz.

Mit eigenen Plakatständern kann ebenfalls plakatiert werden ab dem 17.08.2009.

Eine Verordnung über das Plakatieren gem. Art. 28 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) besteht im Bereich der VGem Babenhausen nicht. Eigene Plakattafeln können in angemessener Zahl aufgestellt werden. Auflagen über den Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinaus gibt es nicht. Zu beachten ist, daß die Plakatwerbung nicht in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen erfolgen darf. Plakattafeln sind außerhalb des Verkehrsraumes für den Fahrverkehr aufzustellen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig. Auf die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 30.06.1980 Nr. I C/II B-2504-330/3 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Einzuhalten ist außerdem ein Schutzbereich von 10 bis 20 m um die Wahllokale am Wahltag. Wahllokale befinden sich bei uns in der Kolpingstr. 11 (Pfarrheim) und im Ortsteil Klosterbeuren Reichauer Str. 4 (ehem. Schule).



Eigene Plakattafeln müssen spätestens in der 41. KW 2009 wieder ordnungsgemäß entfernt werden.

4 Bad Grönenbach
5 Bad Wörishofen
6 Benningen Sehr geehrte Damen und Herren , erlaube max. 3 Plakate im Ortsbereich bei

Beachtung aller ges. Verordnungen usw. ( Verkehrsrecht usw. )

7 Böhen
8 Boos BTW: '09: schriftliche Genehmigung samt Auflagen liegt vor. Details ueber Ulm/Neu-Ulm:_Wahlplakate
9 Breitenbrunn
10 Buxheim zu Ihrer Anfrage vom 10.08.2009 teilen wir mit, dass in Buxheim 5 Plakattafeln für Wahlwer-bung zur Verfügung stehen. Auf diesen Plakattafeln haben wir für die Piratenpartei Deutsch-land eine Fläche für jeweils ein Plakat der Größe DIN A 1 reserviert. Das zur Verfügung ste-hende Feld ist gekennzeichnet. Die Plakate müssen selbst angebracht werden. Die Plakatie-rung kann ab Samstag, den 22.08.2009, erfolgen.

Die Standorte der Plakattafeln sind in beiliegendem Ortsplan (siehe Anlage) durch einen weißen Kreis mit einem schwarzen Pfeil gekennzeichnet. Im einzelnen: Schmiedeberg, an der Einmündung Schillerstraße Wiesenstraße, an der Abzweigung von der Auenstraße Hauptstraße, bei der Bushaltestelle gegenüber der Bäckerei Müller Am Weiherhaus, bei der Info-Stelle Stadtweg, bei der Bushaltestelle (Plakatierung beidseitig möglich) Zusätzlich dürfen Plakatständer mit Veranstaltungshinweisen in einem eng begrenzten Be-reich der Hauptstraße (Grünfläche, auf der das Buswartehäuschen steht) und der Straße "Am Maienplatz" (Grünfläche zwischen Einfahrt zum alten Feuerwehrhaus und Busparkplätzen) aufgestellt werden (maximal jeweils 2 Dreieckständer pro Partei).


11 Dirlewang
12 Egg an der Günz
13 Eppishausen
14 Erkheim Anfrage läuft (chaas08)
15 Ettringen
16 Fellheim
17 Hawangen
18 Heimertingen
19 Holzgünz siehe Memmingerberg
20 Kammlach
21 Kettershausen
22 Kirchhaslach
23 Kirchheim in Schwaben
24 Kronburg
25 Lachen siehe Memmingerberg
26 Lauben
27 Lautrach
28 Legau
29 Markt Rettenbach
30 Markt Wald
31 Memmingerberg Bezug nehmend auf Ihre heutige Anfrage teile ich mit, dass die

Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg (Benningen, Holzgünz, Lachen, Memmingerberg, Trunkelsberg, Ungerhausen) dem Aufstellen von Wahlwerbung innerorts grundsätzlich zustimmen; die Anzahl der Plakatständer sollte – je nach Größe der Gemeinde bzw. Anzahl der Ortsteile – 3 bis 5 nicht übersteigen.

Die Plakatständer sind nach der Wahl umgehend wieder zu entfernen und dürfen nicht zu Verkehrsbeeinträchtigungen gem. § 33 Straßenverkehrsordnung führen.

32 Mindelheim Anfrage läuft (chaas08)
33 Niederrieden
34 Oberrieden
35 Oberschönegg in der Gemeinde Oberschönegg werden keine öffentlichen Anschlagtafeln zur Wahlwerbung aufgestellt.

Mit eigenen Plakatständern kann plakatiert werden ab dem 17.08.2009.

Eine Verordnung über das Plakatieren gem. Art. 28 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) besteht im Bereich der VGem Babenhausen nicht. Eigene Plakattafeln können in angemessener Zahl aufgestellt werden. Auflagen über den Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinaus gibt es nicht. Zu beachten ist, daß die Plakatwerbung nicht in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen erfolgen darf. Plakattafeln sind außerhalb des Verkehrsraumes für den Fahrverkehr aufzustellen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig. Auf die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 30.06.1980 Nr. I C/II B-2504-330/3 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Einzuhalten ist außerdem ein Schutzbereich von 10 bis 20 m um die Wahllokale am Wahltag. Wahllokale befinden sich bei uns in Oberschönegg (Schützenheim, Hauptstr. 26), Dietershofen (Schützenheim, Feuerwehrstr. 3) und Weinried (ehem. Schulhaus, Schulstr. 6).

Eigene Plakattafeln müssen spätestens in der 41. KW 2009 wieder ordnungsgemäß entfernt werden.


36 Ottobeuren vom Markt Ottobeuren werden aus ortsgestalterischen Gründen im Kernbereich von Ottobeuren 5 Plakattafeln aufgestellt, an denen von den Parteien Wahlplakate angebracht werden können. Darüber hinausgehende Plakatierung im Kernbereich, insbesondere im Umfeld der Basilika ist nicht erwünscht.

Ansonsten gelten die üblichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung.

37 Pfaffenhausen
38 Pleß
39 Rammingen
40 Salgen
41 Sontheim
42 Stetten
43 Trunkelsberg siehe Memmingerberg
44 Türkheim
45 Tussenhausen
46 Ungerhausen siehe Memmingerberg
47 Unteregg
48 Westerheim
49 Wiedergeltingen
50 Winterrieden
51 Wolfertschwenden
52 Woringen

Aktionen

  • 21./22.08.2009 Kleistern (chaas08)
  • 22./23.08.2009 Plakatieren (chaas08)

Vorhandenes Material

Was und wo?
  • Für Memmingen und Umgebung: seit 21.08.09 ca. 60 Hafas und ca. 80 Plakate vom BzV Schwaben erhalten ;-) (chaas08)
  • ...
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