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AG Plakatierung Kempten

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Kempten der AG Plakatierung Schwaben

Bitte prüfe, ob sich deine lokale Crew aktuell bereits an Aktionen beteiligt.
Mitglieder [Crew beitreten]
Maximilian Güntner, Florian Euler, Daniel Schubert,Pia Düwel; DU?


Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Laut Bescheid vom Amt für Verkehrswesen vom 27.09.09 an mich (--Daniel Schubert) in Auszügen:

-Wahlwerbung ist grundsätzlich erlaubnisfrei möglich in den letzten 6 Wochen vor der Wahl. Bedingung ist die Benennung eines Verantwortlichen.

-in der FuZo dürfen pro Partei lediglich 3 Plakate angebracht/aufgestellt werden, im Bereich des August-Fischer-Platzes sowie Residenzplatz/Kaufhof jeweils nur 1 Plakat

-Rathausplatz sowie ZUM sind tabu

-Keine Plakate an Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen (soll wohl Ampel heisen), Verkehrsinseln sowie im Einmündungs- und Sichtbereich von Kreuzungen

-Wahlplakate dürfen nicht an Strassenbestandteilen wie Brücken, Pfeilern etc aufgeklebt werden. Dazu gehört auch die Bepflanzung, d.h. von einer Anbringung an Bäumen, Naturdenkmälern etc ist grundsätzlich abzusehen.

-Die Plaktate müssen bis zum 11.10.09 wieder beseitigt sein.

Der Bescheid geht noch auf die Aufstellung eigener Plakatwänden sowie die Plakatierung auf die grossen städtischen Plakattafeln ein. Das sind die Felder nummeriert und reserviert. Wie man da drauf kleben darf muss noch eruiert werden.


Aktionen

Erfahrungen

  • Vielleicht haben wir zu spät angefangen zu plakatiern; vor allem weil die guten Plätze von den anderen schon besetzt waren.
  • Probleme gabs wohl keine



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