AG Justizpolitik/Justizkonferenz/JuKo2012.1

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3. Justizkonferenz in Neumüster 27.04.2011 14.00 Uhr

*Zimmerkontingent vorhanden

  • Tel: +49 (0) 4321-9040
  • Fax: +49 (0) 4321-904444
  • E-Mail: info@hotel-prisma.bestwestern.de

Teilnehmer der RA/AG-Recht

Gäste

Protokollpad

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Vorschlag Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Formalia

  • Die Sitzung wird um … Uhr von … eröffnet.
  • Die Versammlung wird von … geleitet.
  • Das Protokoll wird von … geführt.

TOP 2 Fortsetzung der Diskussion aus der 2. JuKo

Themengruppe Strafrecht 1

  • Fazit in Offenbach:
1. Die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaften ist aufzuheben. Die Staatsanwaltschaften werden zu unabhängigen Behörden. Die Fachaufsicht wird durch die Generalstaatsanwaltschaft geleistet.
2. Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind die Richtern vorbehaltenen Beschlüsse sorgfältig zu begründen. Die Praxis des sogenannten „Stempelrichters“ muss beendet werden.
3. Vor Berufung zum Richter ist eine berufspraktische Tätigkeit in einem verwandten Fachbereich nachzuweisen. Nach Berufung sind Richter zur Fortbildung verpflichtet. Eine „Qualitätskontrolle“ ist einzuführen.
4. Für die strafrichterliche Laufbahn ist es erforderlich, dass diese auch als Staatsanwalt sowie Verteidiger - ggfls. unter Beistand – vertreten („Rollentausch“).
  • Offen:
1. Umkehr des Begründungsaufwandes richterlicher Beschlüsse.
2. Richterwahlausschüsse in allen Bundesländern.

Themengruppe Strafrecht 2

1. Akteneinsicht für Beschuldigten ohne Anwalt, Recht auf Kopien, keine Kostenpflicht, nur im Falle der Verurteilung, nach Einkommen gestaffelt.
2. Recht auf Beiziehung zu Zeugenvernehmungen und eigenem Fragerecht, soweit Ermittlungszweck nicht gefährdet wird/ Pflicht zum Hinweis hieraus, bzw. Recht auf Gehör nach erfolgter Vernehmung (Ermittlungszweck ist nicht mehr gefährdet). Pflicht zur Nachvernehmung und ggf. Beiziehung, falls erhebliche Einwendungen und Hinweise des Beschuldigten.
3. Kostenerstattung für Auslagen und Anwaltskosten bei Einstellung nach §170 II oder Einstellung ohne Zustimmung des Beschuldigten, ggf. auch über Standardgebührensätze, wenn Honoraranspruch des Anwaltes auf Grund nicht zu umgehenden Gepflogenheiten darüber hinausgeht.
4. Recht auf Vernehmung des Beschuldigten durch STA vor Anklageerhebung und nicht nur durch Polizei mit zielgerichteten Hinweispflichten zu den erheblichen Tatsachen, sodass Angeklagter auch zielgerechter sich verteidigen und Beweisanträge stellen kann, bevor er einer Hauptverhandlung ausgesetzt wird.
5. Recht auf Akteneinsicht ohne Anwalt und Recht auf kostenfreie Kopien bei Beschlagnahme und Durchsuchungen beim Nichtbeschuldigten, soweit Ermittlungszweck nicht gefährdet wird, bzw. die Gefahr weggefallen ist.
6. Im Zwischenverfahren Recht auf Zeugenvernehmung und weiterer Beweisermittlungen, sofern Tatsachenbehauptungen des Beschuldigten erheblich sind und die hinreichende Möglichkeit falscher Tatsachenwürdigung durch STA gegeben ist und die Durchführung einer Hauptverhandlung auch im Falle eines Freispruches zu nachhaltigem Ansehensverlust des Angeschuldigten führen kann.
7. Haftung des Staatsanwaltes und des Richters für entstandene Schäden, insbesondere Kosten, im Falle mindestens leichtfertiger Beschuldigung/Anklage und rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
8. Verschärfung der Anklagevoraussetzungen und Zulassung zur Hauptverhandlung. Einspruchsrecht bei Anklageerhebung bei nächster Instanz. Es soll nicht mehr ausreichend sein, die Beweiserhebung und deren Würdigung alleine der Hauptverhandlung zu überlassen, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das bisherige Ermittlungsergebnis nicht ausreichend ist. Es muss eine überwiegende und nicht hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Anklage zur Verurteilung führt.
9. Recht des Anzeigenerstatters auf Vernehmung durch STA mit hinreichenden Hinweispflichten zu der Erheblichkeit von Tatsachen. Vereinfachung des Klageerzwingungsverfahren, ggf. Wegfall des Anwaltszwanges.
10. Personelle Erweiterung und Strukturveränderungen innerhalb der Justiz um gerechtere und effiziente Bearbeitung von Straftaten bzw. Ermittlungen hierzu zu gewährleisten. Überwachungsstelle bestehend aus Personen, die z.B. der Rechtslehre angehören und Recht auf Überprüfung bekommen. Sanktionen bei berechtigter Feststellung von Missständen.
11.Eine Einstellung des Verfahrens bleibt Geldstrafenfrei.
12. Verfahren die mit Freispruch oder Einstellungen beendet wurden, dürfen nicht mehr in Datenbanken gespeichert werden.

Konsequente Anwendung von bereits bestehender Gesetze im Hinblick zur Rechtsbeugung. Es kann nicht angehen, das Staatsanwälte und Strafrichter sich benehmen ob es keine Gesetze in unserem Land geben. Dieser Schludrian hat nur deshalb in die Justiz eingeschlichen, weil Täter und Richter dieselbe Person ist. Schluss damit. Unabhängige Stellen müssen in Zukunft, Fälle die die Rechtsbeugung im Amt zum Gegenstand haben, an sich ziehen und nach Gesetz und Ordnung ermitteln können.Strafrecht muss erweitert werden bei Prozeßmanipulationen durch Beamte, Amtsträger und Richter.

Themengruppe Verfassungsschutz

  • Ergebnis von Offenbach:
1. Der Verfassungsschutz (und mithin auch der) ist überflüssig.
2. Die Aufgaben können die Staatsschutzabteilung der Landeskriminalämter übernehmen.
  • Evaluierung des Standpunktes

TOP 4 Bildung von Arbeitsgruppen

TOP 5 Sonstiges

5.1 LOGOS

  • Traditionelles Logo:
    • A: Juristische Waage
    • B: Göttin Justitia
  • Ich fasse mal die Alternativ-Vorschläge zusammen:
    • A: Schild und Schwert
    • B: Oder nette Hiebwaffen - ein Morgenstern
    • C: Segelschiff mit angedeuteten Kanonen und Pulverdampf
  • Weitere Ideen oder Vorschläge?
    • A: Justitia, die eine Augenklappe statt eine Binde trägt und statt einer Waage einen Sextanten

TOP 6 Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung / PM

  • Verschoben auf die nächste Sitzung der AG am 18.05.2012:
AG Justizpolitik der Piratenpartei setzte Arbeit im Rahmen der dritten Justizkonferenz in Neumünster fort!
Im Vorfeld des vergangenen Bundesparteitages in Neumünster hat die AG Justizpolitik [1] der Piratenpartei Deutschland am 27. April 2012 ihre Arbeit fortgesetzt. Der AG Justizpolitik gehören zahlreiche interessierte Rechtskundige an, die ihr Fachwissen in die rechtspolitische Diskussion einbringen - die Arbeitsgemeinschaft führt regelmäßig Veranstaltungen zur rechtspolitischen Diskussion durch und erarbeitet Vorschläge für das Parteiprogramm. »Themenschwerpunkt dieser Jusitzkonferenz [2] war die Reform des Strafrechts. Die intensiven Diskussionen zur Verbesserung des strafprozessualen Zwischenverfahrens sollen aber auch zukünftig bei weiteren Veranstaltungen fortgesetzt werden«, erklärt Emanuel Schach, Koordinator der AG Justizpolitik und Fachanwalt für Strafrecht.
Die Justizkonferenz in Neumünster verständigte sich unter anderem darauf, dass die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaften aufzuheben sei und die Staatsanwaltschaften zu unabhängigen Behörden werden sollen. Außerdem sei die Position des Ermittlungsrichters zu stärken und die den Richtern vorbehaltenen Beschlüsse sollten sorgfältiger begründet werden. Vor einer Berufung zum Richter müsse darüber hinaus eine berufspraktische juristische Tätigkeit in einem verwandten Fachbereich nachgewiesen werden - und auch nach Berufung müssen Richter zur Fortbildung verpflichtet werden.
Im weiteren Verlauf der Justizkonferenz hat die AG Justizpolitik ihren Standpunkt bekräftigt, dass der Verfassungsschutz überflüssig ist und dessen Aufgaben durch die Staatsschutzabteilung der Landeskriminalämter übernommen werden können.
Die in Neumünster entwickelten Standpunkte der AG Justizpolitik sollen mittelfristig in Anträgen für das Grundsatz- und Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland münden.
[1] http://wiki.piratenpartei.de/AG_Justizpolitik
[2] http://wiki.piratenpartei.de/AG_Justizpolitik/Justizkonferenz/JuKo2012.1
  • PM wurde so am 18.05.2012 genehmigt.

TOP 7 Ende Sitzung/nächste Sitzung

  • Die nächste Sitzung der AG Justizpolitik findet am 04.05.2012 statt (Mumble/Telko).
  • Die nächste Sitzung der AG Recht findet am 18.05.2012 statt (Mumble/Telko).
  • Die Sitzung wurde um ... Uhr geschlossen.

Aftermath Show

TOP Après-Ski: Wo? In welcher location machen wir Party?

Programmpunkt TOP ONE:

RL-Treffen der AG Single Malt

Party-Teilnehmer