AG Geldordnung und Finanzpolitik/Thema ESM Kurzfassung

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Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Buzz vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel.


ESM KURZFASSUNG

Der ESM ist ein supranationales Finanzinstitut. Sein Zweck ist die Gewährung von Finanzhilfen. Es ist von Lizenzierung befreit (Art. 1, Art. 32, Abs. 9). Die Finanzhilfe kann Mitgliedern des ESM sowie dessen Banken (Art. 15) gewährt werden.

Die ESM-Instituion kann unbeschränkt Geschäfte jeder Art mit jedermann abschließen (Art. 3).

Die 17 an der ESM-Gründung beteiligten Finanzminister bilden den rechtlich unantastbaren Gouverneursrat (Art. 32). Dieser hat uneingeschränkte Kontrolle und letzte Entscheidungsmacht in allen finanziellen und sachlichen Angelegenheiten des ESM. Jeder Rat hat einen Stellvertreter (Art. 5).

Das Stammkapital beträgt 700 Milliarden €, aufgeteilt in 80 Milliarden € einzuzahlende Anteile und 620 Milliarden € abrufbare Anteile (Art. 8 Abs. 1). Die Gouverneure können das Stammkapital beliebig erhöhen (Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1). Der deutsche Anteil beträgt 27,15%

Im Verlustfall und wenn der ESM sonst seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen könnte, muss nicht eingezahltes ESM- Stammkapital binnen 7 Tagen eingezahlt werden. Kann ein Mitglied nicht zahlen, wird der dann offene Betrag auf die übrigen ESM Mitglieder umgelegt (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).

Der ESM, sein Vermögen und seine Bediensteten genießen Immunität und können erst vor Gericht belangt werden, wenn die Immunität - intern - aufgehoben wird. Der ESM seinerseits hat Klagerecht gegen jedermann (Art. 32).

  • Fragen und Antworten zum ESM sind hier zu finden: ESM