AG Bauen und Verkehr/FG Bauen und Wohnen/UG Vergabewesen

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Die Arbeitsgemeinschaft Bauen und Verkehr der Piratenpartei Deutschland




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Einordnung

Arbeitsgemeinschaft Bauen und Verkehr

Fachgruppe Bauen und Wohnen
Untergruppe Vergabewesen

Themen

  • Public Private Partnerships (PPP)
  • Transparenz bei der Vergabe von Projekten
  • Vergabekonzepte

Mitarbeiter

Auf dieser Unterseite werden die - rechts im Infokasten - aufgeführten Themen diskutiert. Ziel ist es, zu diesen Themen politische Aussagen für die Piratenpartei Deutschland zu formulieren. Die Texte auf dieser Seite sind Diskussionen und Entwürfe und somit keine offiziellen Parteiaussagen der Piratenpartei Deutschland.

Ansprechpartner für Interessierte sind die Koordinatoren der AG Bauen und Verkehr. Wenn auch du Interesse an einer Mitarbeit an diesem Thema hast, trage dich rechts in den Infokasten ein. Kommunikationsmittel für die Arbeit in dieser Untergruppe sind neben dieser Wiki-Seite die Mailingliste und das Forum der AG Bauen und Verkehr und die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen der AG-Mitglieder und AG-Interessenten.

Betrifft gewiß alle Bereich von VOF, VOB und VOL. ThomasG 22:42, 12. Dez. 2009 (CET)

Materialiensammlung

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen

Links mit Erklärungen und Definitionen

Artikel in Zeitungen und Zeitschriften

Entwürfe und Programme anderer Organisationen

Diskussionen

Aktuelle Ausarbeitungen

Ausgearbeitete Themen

Module zum Bundesparteitag 2010.1

siehe auch: AG Bauen und Verkehr/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik

Modul 02.03 Transparenz bei der Vergabe von Bauprojekten

Tango-text-x-generic with pencil.svg Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Es ist notwendig alle Angebote, die auf eine öffentliche Ausschreibung eintreffen, in den wirtschaftlich relevanten Punkten zu veröffentlichen, um Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Anbieter wollen von der Öffentlichkeit beauftragt werden und es ist daher ein generelles Recht der Öffentlichkeit, die Angebote einsehen zu können. Nach der Angebotsphase sind die Entscheidungs- und Abwägungsprozesse für die Öffentlichkeit möglichst nachvollziehbar zu gestalten.

Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist so wenig akzeptabel wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner einer öffentliche Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen.

Die Gründe für eine Nichtvergabe an einen Bieter sind offenzulegen. Im Vergabeverfahren ist trotzdem zu gewährleisten, dass bieterinterne Angaben im Angebot weiterhin dem Datenschutz unterliegen.