AG-Organisation - Liberty Edition

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

AG-Regeln "Liberty Edition" (V 1.0)

Vorüberlegungen

a) Mitglieder der Piratenpartei (Piraten) organisieren sich innerhalb der Piratenpartei, innerhalb der Landesverbände oder auch bundesweit. Auf Bundesebene können sich Piraten üblicherweise in losen Zusammenschlüssen, auch Arbeitsgruppe/n (AG) genannt, organisieren und thematisch arbeiten. Dies geschieht meistens auf Wikiseiten des Piratenwiki oder/und mittels Mailinglisten.

b) Der derzeitige Bundesvorstand hatte die Idee, die Arbeit dieser Arbeitsgruppen zu verbessern. Dazu sollte mit Hilfe der Gründung eines AG-Rates,

ba) festgestellt werden, welche AG es gibt, und inwiefern jede einzelne AG tätig (aktiv) ist,
bb) aktive AG thematisch sortiert werden, um Tätigkeits- und Themengebiete der AG festzustellen sowie AG-Doubletten zu erkennen und
bc) AG-Doubletten ggf. zusammengeführt und verwaiste (inaktive) AG aussortiert werden.

c) Ziel der AG-Regeln ist es, AG im piratischen Sinn möglichst gut zu organisieren. Das bedeutet: Die piratische Freiheit und Freiwilligkeit der Aktion steht im Vordergrund. Jeder Pirat muss sich zu jeder Zeit frei beteiligen und Gehör finden können (Open-Source-Gedanke). Damit diese libertäre Idee dauerhaft verwirklicht werden kann, können aktive AG in eine der folgenden Kategorien einsortiert werden:

ca) Themen-AG (diskutieren und entwickeln politischen Themen)
cb) Organisations-AG (organisieren verwaltungsbezogene Aufgaben, z. B. Wiki, IT etc.)
cc) Koordinations-AG (Informationsknotenpunkte für gleichartige Länder-AG auf Bundesebene z. B. zur gegenseitigen Information, zur Arbeitsteilung, Vermeidung von Redundanzen usw.)

d) Dieser Entwurf der AG-Regeln "Liberty Edition" basiert auf dem Wunsch, die Piratenpartei als einzigartig zu erhalten. Der Verfasser/die Unterstützer des Entwurfs der "Liberty Edition" erkennen die Notwendigkeit der Organisation der AG, lehnen aber autoritäre oder autokratische Strukturen fundamentalkritisch ab. Die bisherigen Entwürfe des AG-Rat verweigern sich diesen libertären sowie piratischen Ansatzes; sie sind deshalb abzulehnen. Im übrigen versagen die bisherigen Entwürfe des AG-Rat zur Regelung der AG in Hinblick auf die Verwirklichung der "Liquid Democracy"-Idee. Parteistrukutren und Delegiertensysteme der Altparteien sind in der Piratenpartei unerwünscht und widersprechen fundamental der direktdemokratischen Beteiligung von Piraten in Form von "Liquid Democracy". Bis zur Einführung bzw. Installation eines direktdemokratischen "Liquid-Democracy"-Systems ist die Piratenpartei von allen Interim-Strukturen, die der Verwirklichung von "Liquid Democracy" widersprechen oder diese einschränken oder erschweren, frei zu halten.


AG-Regeln "Liberty Edition" (V 1.0)

1. Eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei hat mindestens drei Piraten als Mitglieder und wird beim Vorstand unter Angabe des Namens und der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sowie unter Angabe der Namen der Piraten, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschat bei Gründung sind, beantragt. Der Antrag muss außerdem mindestens zwei Piraten benennen, die Koordinatoren dieser Arbeitsgemeinschaft sind.

2. Der Vorstand prüft, ob Name und Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der Satzung entsprechen. Er darf die Gründung von Arbeitsgemeinschaften nur aus wichtigem Grund ablehnen, insbesondere dann, wenn Name oder Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft nicht der Satzung entsprechen.

3. Gibt es bei Antrag auf Gründung bereits eine andere Arbeitsgemeinschaft, die einen gleichen oder ähnlichen Namen oder eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit hat, darf der Vorstand den Gründern der neuen Arbeitsgemeinschaft empfehlen, sich der bestehenden AG anzuschließen. Können oder wollen die Piraten sich nicht der bestehenden AG anschließen, müssen sie das begründen. Die Gründe müssen sachlich und inhaltlich richtig und nachvollziehbar sein. Der Vorstand wird dann der Gründung einer weiteren Arbeitsgemeinschaft mit gleichem oder ähnlichem Namen oder einer gleichen oder ähnlichen Tätigkeit zustimmen.

4. Die Arbeitsgemeinschaft kann nach Bestätigung durch den Vorstand als ordentliche Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei nach Punkt 2 eine Mailingliste beantragen. Eine bestätigte Arbeitsgemeinschaft wird ihre Wikiseite unter einem besonderen für ordentliche Arbeitsgemeinschaften vorbehaltenen Namensraum führen und auf der Übersicht aller aktiver Arbeitsgemeinschaften verlinkt. Die Arbeitsgemeinschaft wird mindestens zwei Administratoren für die Mailingliste bestimmen.

5. Jede Arbeitsgemeinschaft wird wie nachfolgend kategorisiert:

a) Themen-AG (ihre Mitglieder diskutieren und entwickeln politische Themen)
b) Organisations-AG (ihre Mitglieder organisieren verwaltungsbezogene Aufgaben, z. B. Wiki, IT, Flyer, Plakate etc.)
c) Koordinations-AG (sind Informationsknotenpunkte für gleichartige Länder-AG auf Bundesebene z. B. zur gegenseitigen Information, Arbeitsteilung, Vermeidung von Redundanzen usw.)

6. a) Der Vorstand ist berechtigt, für die unter Punkt 5 genannten Zwecke bestehende Arbeitsgemeinschaften zu beauftragen.
b) Gibt es mehrere gleichartige Arbeitsgemeinschaften, informiert der Vorstand alle gleichartigen Arbeitsgemeinschaften über seine Absicht der Beauftragung und fordert die Koordinatoren der betroffenen Arbeitsgemeinschaften zur Abgabe einer Erklärung auf, ob sie bereit sind den Auftrag anzunehmen und weshalb die jeweilige Arbeitsgemeinschaft geeignet ist, den Auftrag auszuführen. Der Vorstand ist berechtigt, für die Abgabe der Erklärung eine angemessene Frist zu setzen. Nach Eingang der Erklärungen entscheidet der Vorstand, welche Arbeitsgemeinschaft er beauftragen möchte. Der Vorstand muss seine Entscheidung sachlich und inhaltlich richtig und nachvollziehbar begründen.
c) Nimmt eine Arbeitsgemeinschaft einen Auftrag durch ihre Koordinatoren an, ist sie verpflichtet, den Auftrag durchzuführen. Eine Arbeitsgemeinschaft ist berechtigt, (auch nach Auftragsannahme) einen Auftrag durch ihre Koordinatoren abzulehnen. Im Falle der Ablehnung sind die Koordinatoren verpflichtet, den Vorstand darüber unverzüglich in geeigneter Weise zu informieren. Den Piraten einer solchen Arbeitsgemeinschaft dürfen wegen der Ablehnung keine Nachteile entstehen.

7. Jede Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtet, zum Monatsletzten eines jeden Kalenderquartals einen kurzen Tätigkeitsbericht an den Vorstand einzureichen und auf der Wikiseite der Arbeitsgemeinschaft zu veröffentlichen. Kommt die Arbeitsgemeinschaft dieser Pflicht nicht nach und erhält der Vorstand auch nach Anmahnung der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft nach Ablauf einer vierwöchigen Frist keinen Tätigkeitsbericht vorgelegt, ist der Vorstand berechtigt, die Arbeitsgemeinschaft auf inaktiv zu setzen. In diesem Fall wird ihre Wikiseite auf den Namensraum der inaktiven Arbeitsgemeinschaften verschoben und ihre Mailingliste gelöscht. Piraten können jederzeit beantragen, inaktive Arbeitsgemeinschaft wieder in den Status aktiv zu setzen. Hierfür gelten die Bestimmungen wie bei Neugründung.

8. Beendet eine Arbeitsgemeinschaft ihre Tätigkeit, wird sie das dem Vorstand rechtzeitig in geeigneter Weise durch ihre Koordinatoren mitteilen.

9. Der Vorstand ist berechtigt, einen oder mehrere Piraten mit seinen Aufgaben im Sinne dieser AG-Regeln zu beauftragen. Die gleiche Person darf maximal für die Dauer eines Jahres ab Bestellung diese Aufgaben übernehmen. Übernimmt ein Pirat die Aufgaben für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr, so darf der Gesamtzeitraum seiner Tätigkeit nach diesen AG-Regeln innerhalb von fünf Kalenderjahren die gesamte Tätigkeitszeit von einem Jahr nicht überschreiten. Danach muss der Vorstand die Aufgaben jeweils auf einen anderen Piraten übertragen, der in diesem Sinne unbelastet ist.


Anmerkungen zu den AG-Regeln "Liberty Edition" (V 1.0)

Wie bereits eingangs bemerkt, verfolgt der vorliegende Entwurf einen möglichst libertären Ansatz - und das für alle Beteiligten: Piraten, Arbeitsgemeinschaften und Vorstand sollen sich jeweils möglichst frei beteiligen und organisieren können. Ausreichende Kontrolle und Transparenz sind dadurch gegeben, dass die Handelnden entweder ohnehin zur Rechenschaft verpflichtet sind oder durch die vorliegenden Regeln dazu verpflichtet werden. In Bezug auf den Vorstand übt diese Kontrolle der Bundesparteitag in ausreichend demokratischer Funktion aus. Die Möglichkeiten der Installation eines "Liquid Democracy"-Systems innerhalb der Piratenpartei bleibt dadurch nicht nur erhalten, sondern bleibt in der weitestgehend möglichen Form erhalten!

Der Verfasser/die Unterstützer der "Liberty Edition" lehnen die Schaffung neuer Parteiorgane in Form von Arbeitsgemeinschaften und AG-Rat ab, wie das in anderen Entwürfen vorgesehen wird. Dies liegt darin begründet, dass der Vorstand prinzipiell laut Satzung Parteiorganen verpflichtet ist. Damit wären Ergebnisse oder Handlungsentwürfe einzelner Arbeitsgemeinschaften und/oder des AG-Rates für den Vorstand verpflichtend umzusetzen, auch wenn diese widersprüchlich sind. Damit wird der Vorstand faktisch handlungsunfähig. Um Widersprüchlichkeit zu verhindern, versuchen manche Entwürfe so weit zu gehen, dass es keine konkurrierenden Arbeitsgemeinschaften geben darf. Das mag den Mangel dieser Widersprüchlichkeit beheben, ist aber insbesondere völlig konträr zum "Liquid Democracy"-Ansatz, der verschiedene Themenparlamente und Bündnisse beinhaltet (auch gegensätzliche), die es ja auch nach Einführung von "Liquid Democracy" in der Piratenpartei geben darf und soll und ist damit absolut kontraproduktiv. Der Verfasser/die Unterstützer der "Liberty Edition" bezweifeln daher, dass der/die Autoren des ursprünglichen Regelentwurfes des AG-Rates dieses Konzept ("Liquid Democracy") auch nur ansatzweise berücksichtigt haben. Alle Ansätze, die den Vorstand und damit in der Konsequenz die Piratenpartei handlungsunfähig machen und in ihrer Bestrebung nach mehr Demokratie hindern oder beschränken (insbesondere durch Schaffung weiterer Parteiorgane, Delegiertensysteme usw.), halten wir für nicht förderlich oder sogar für parteischädigend. Diese Bestrebungen sind deshalb vom Vorstand zu unterbinden.

Die "Liberty Edition" liegt nun in der ersten Fassung (V 1.x) vor. Sie ist absichtlich kurz und übersichtlich gehalten. Eventuelle Regelungslücken nimmt der libertäre Entwurf in Kauf. Es obliegt der Erprobung der Handelnden oder sonst beteiligten Piraten, diese Regeln, sofern erforderlich, zu ergänzen. Wunsch des Verfassers wäre es, dabei aber immer möglichst wenig zu regeln (libertärer Ansatz) sowie bei allen Regelungen "Liquid Democracy" als zukünftige direktdemokratische Beteiligung zu berücksichtigen.

Der Verfasser bittet um Diskussion und Anregungen! --Sferex 13:10, 31. Okt. 2009 (CET)

Diskussion/Anregungen

Vorbemerkung

Die "Liberty Edition" bezieht sich konkret auf die Bundesebene der Piratenpartei, kann natürlich in leicht abgewandelter Form auch für die Organisation von AG/Squads auf Landesebene dienen. Bitte die jeweilige Betrachtungsweise in der Diskussion anmerken, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden. Danke! ;o)

Und bitte signiert eure Einträge!

Diskussion/Anregungen

bitte hier eintragen…

Unterschiede Liberty Edition/Entwurf AG-Rat

Die Unterschiede zu dem vorhandenen Vorschlag des AG-Rates sind mir angesichts der Länge des Textes nicht ganz deutlich. Kann man das noch einmal kurz, stichpunkthaft zusammenfassen? --Bernd 13:41, 31. Okt. 2009 (CET)

Der ursprüngliche Entwurf des AG-Rates übergibt die Macht an den AG-Rat als Parteiorgan, dass direkt von den Piraten gewählt wird, die sich in AGs organisiert haben, bzw. von allen auf dem BPT. Nicht der Vorstand entwirft und beurteilt, bewertet AGs, sondern die Piraten selbst, die über ihren selbstgewählten AG-Rat eine eigene Instanz neben (unter) dem Vorstand haben (je nachdem, wie es in der Satzung verankert wird).
Der Vorstand vertritt alle Piraten zwischen den Bundesparteitagen, der AG-Rat vertritt gezielter die Piraten, die in AGs organisiert sind. Die Notwendigkeit einer solchen zusätzlichen Machtzentrale wird im libertären Entwurf für unnötig erklärt. Im libertären Entwurf wird die Macht dem Vorstand zugesprochen, was er im Moment ja nicht hat. Denn AGs sind nicht in der Satzung drin. Der Vorstand kann trotz der fehlenden Regelung in der Satzung im Moment beliebig, nach eigenem Ermessen, Piraten oder externe Expertenräte mit Aufgaben jeglicher Art betreuen. Muss sich dann beim nächsten BPT erst wieder darüber rechtfertigen oder in den wöchentlichen Anfragen bei der Bundesvorstandssitzung informieren. Das der Vorstand Menschen braucht, die ihm zuarbeiten, steht m. M. n. außer Frage, weil er alleine die Arbeit nicht schaffen kann. Die Frage ist nun, wie organisiert man das? Überlässt man das vollständig dem Vorstand? Oder machen das die Piraten basis-/direktdemokratisch selbst? Im Moment gibt es in der Regel kein Geld für piratische AGs oder externe Expertenräte. Das wird so nicht bleiben. Wenn die Partei erstmal Geld hat, wird sie es auch ausgeben. In anderen Parteien hat sich gezeigt, dass die Verfügungsgewalt über dieses Geld automatisch die Macht bündelt und in die Hände einiger Weniger legt, denen es bisher immer gelungen ist, Strukturen zu installieren, die nicht mehr kontrollierbar sind. Wie wollen die Piraten das verhindern? Das ist hier die große Frage. Soll der Vorstand alle Macht bekommen? Oder sollen gewählte Piraten-Räte sich die Macht untereinander aufteilen, oder behalten die *einzelnen* Piraten die Macht in den Händen, weil sie ein liquid Tool ihr Eigen nennen, um die Macht dezentral jederzeit unter Kontrolle zu haben und zu steuern? Diesen Willen gibt es, aber wie ihr wisst, nicht bei allen Piraten, denn Basisdemokratie ist nicht festgelegt bei den Piraten! Weder im Programm noch in der Satzung. Sie ist bisher nur die Idee einer Gruppe von Piraten. Wir wissen z. Zt. nicht, wie groß diese Gruppe ist, ob wir überhaupt in der Mehrheit sind! Bitte bedenkt das. Wir wissen noch nicht einmal, ob unsere momentanen Vorstände (LV und BV) überzeugt davon sind, dass liquid D. eine Pflicht für die Piraten ist. Von daher bin ich persönlich nicht überzeugt von der Idee, solche AG-Regeln in irgendeiner Form in die Satzung aufzunehmen! Schon jetzt kann der Vorstand machen, was er will! Verhindern wir Unfug doch durch eigenes Engagement. Bieten wir uns dem Vorstand einfach für die notwendigen Tätigkeiten an.
Ob wir das AGs oder sonstwie nennen ist wurscht. Hauptsache der Output ist piratisch und hilft der Partei und dem Vorstand bei der Arbeit. Und wenn es gegensätzliche AGs gibt, ist das egal, und wenn es mehrere gleiche gibt, ist das gesunde competition, also auch egal. Es wird sich schon zusammenfinden. Wichtig ist nur, dass es überhaupt Output in Form von Expertise, Programm und geleisteter Arbeit gibt. Und daran mangelt es im Moment leider sehr!
Deshalb ja auch die Idee des Vorstands die AGs zu ordnen, zu regeln usw. Damit da mehr rauskommt. Weil sonst wird der Vorstand sich diese Dinge von Außerhalb der Partei einkaufen, wie es in anderen Parteien ja auch gemacht wird.
Sorry, bisschen lang. Gruß Roland/ Mitglied des AG-Rats/ LV Berlin
Benutzer:RP (unsigned)
Ein passendes Zitat aus einer Wikipedia-Diskussion:
Aber auf einem Auge bist Du blind: Wikipedia-Clones ohne Ansprüche und Admin-Willkür gab es einige Dutzend – und fast alle sind wieder offline. Das erfolgreichste Projekt ist wohl Wikinfo mit einigen lesenswerten Artikeln über Holzpanzer und Co., einer rabiaten Trolle-raus-Politik und einer ausdrücklichen Warnung vor rassistischen Auswüchsen. Warum ist das so? Der Ansatz “das wird sich schon irgendwie finden” verflüchtigt sich bei jedem, der tatsächlich Verantwortung übernimmt, ziemlich schnell. http://frank.geekheim.de/?p=574&cpage=1#comment-88737
Roland: Überlässt man das vollständig dem Vorstand? Oder machen das die Piraten basis-/direktdemokratisch selbst?
Roland: Basisdemokratie ist nicht festgelegt bei den Piraten! Weder im Programm noch in der Satzung
Roland: Schon jetzt kann der Vorstand machen, was er will!
Das sind ganz laute Glocken, die da läuten. Da sollten wir schleunigst Regeln aufstellen, die verhindern, dass die Piratenpartei zu einer hierarchischen Veranstaltung wird, falls wir das wollen, und nicht einfach nur dem Vorstand ein weiteres Tool an die Hand geben und dann hoffen, dass er schon nett sein und die Lücken in der Regulierung basisdemokratisch auslegen wird.
Daher überzeugt mich der Ruf 'weniger und einfachere Regeln für mehr Freiheit' nicht. Basisdemokratische Vielfalt und basisdemokratischen Einfluss erlangen und erhalten wir nur dann, wenn die hierfür erforderlichen Strukturen und Freiheiten genau definiert und so geregelt sind, dass sich die Parteiorgane daran halten müssen und Verkrustungen vermieden werden. Daher präferiere ich nach wie vor die Liquid Democracy Edition.
Hansb 19:58, 3. Nov. 2009 (CET)

Anmerkung zu Punkt 3

"Können oder wollen die Piraten sich nicht der bestehenden AG anschließen, müssen sie das begründen. Die Gründe müssen sachlich und inhaltlich richtig und nachvollziehbar sein. Der Vorstand wird dann [...] zustimmen."

Wie genau soll bewertet werden, ob Gründe "sachlich und inhaltlich richtig" sind? Ich befürchte, hier könnte man gleich schreiben: "Der Vorstand entscheidet willkürlich." --Jbe 13:21, 1. Nov. 2009 (CET)

! Mit "sachlich" ist das Gegenteil von sog. rhetorischen oder emotionalen Argumenten gemeint. Z. B. würde "finde ich doof" als Argument nicht ausreichen. "inhaltlich richtig" bedeutet Verwendung von Argumenten, die nach den Gesetzen der Logik korrekte Aussagen nutzen. Das ist für mein Dafürhalten eine ziemlich objektive Entscheidungsgrundlage. Willkür kann es immer und überall geben, wo Menschen entscheiden. Das kann keine Regelung der Welt verhindern. Dafür gäbe es dann das Schiedsgericht. --Sferex 14:33, 1. Nov. 2009 (CET)
Vielleicht könnte man es dahingehend umformulieren, dass als Argumente "offensichtlich" nicht sachlich oder behauptete Tatsachen "offensichtlich" nicht der Realität entsprechen müssen, damit eine Ablehnung gerechtfertigt ist. Bei komplexeren, nicht eindeutigen Sachverhalten (wenn die Dinge nicht "offensichtlich" sind) müsste der Vorstand zustimmen. --Jbe 10:58, 2. Nov. 2009 (CET)
! Es wird ohnehin eine überarbeitete Version geben, die diverse Anregungen/Änderungen (auch hier nicht genannter) berücksichtigen wird. --Sferex 11:49, 2. Nov. 2009 (CET)

Anmerkung zu Punkt 4

Man merkt, dass der Vorschlag aus Berlin kommt, denn es gibt auch ein Forum. Eine AG sollte auch das Recht haben, ein Unterforum zu bekommen. Des weiteren finde ich, sollte die Formulierung eigentlich möglichst Technologieunabhängig sein. Eventuell haben wir ja in Zukunft auch andere Kommunikationsplattformen.

Alternativformulierung: Jede AG hat das Recht jegliche Art von Kommunikationsmedium zu nutzen, welche die Piratenpartei zu Verfügung stellt, bzw. von der Piratenpartei genutzt wird.

! Natürlich darf jedes Medium benutzt werden, auch ausserhalb der PP - man darf ja auch miteinander telefonieren. Das mit der ML kann natürlich verallgemeinert werden, wenn du konkret die ML (?) kritisierst. Insofern stimme ich deinem Vorschlag zu. Eine Veröffentlichung im Wiki von Arbeitsergebnissen usw. halte ich aber für unerlässlich. --Sferex 16:50, 31. Okt. 2009 (CET)