2009-02-27 - Pressemitteilung Bayrisches Versammlungsgesetz
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| Pressemitteilung | |
| Thema: | Karlsruhe kippt bayrisches Versammlungsgesetz |
| Ersteller: | Andi |
| Status: | versendet |
| Verantwortlicher Redakteur: | |
| geprüft durch diese Lektoren: | |
| Gliederung: | Bund |
| verschickt am | 27.02.2009 |
Piratenpartei begrüßt Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Versammlungsgesetz
Das umstrittene Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 hat vom Bundesverfassungsgerichts (BverfG) einen Dämpfer erhalten. Noch vor der eigentlichen Verhandlung folgten die Richter in wesentlichen Teilen dem Eilantrag. Die Piratenpartei begrüßt diese Entscheidung, bedauert aber, dass wieder einmal das Bundesverfassungsgericht einschreiten muss, um dem kontrollwütigen Gesetzgeber Einhalt zu gebieten.
Weite Teile des Gesetzes wurden vorläufig außer Kraft gesetzt, was auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken hindeutet. „Das Gesetz hat der bayrischen Polizei totale Narrenfreiheit bei Demonstrationen gegeben. Die enthaltenen Gummiparagraphen ermöglichten deren willkürliche Auflösung, deren sonst verbotene Videoüberwachung mit unbegrenzter Speicherdauer und die Verhängung von Bußgeldern“, so Andreas Popp, Vorsitzender der bayrischen Piraten.
Insbesondere wurden die Artikel 21, Nummer 1,2,7,13 und 14, die die Bußgeldvorschriften beinhalten einstweilen ausser Kraft gesetzt mit der Begründung, dass diese ein schwer kalkulierbares Risiko persönlicher Sanktionen beinhalte, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann. Auch Artikel 9, Nummer 1 und 2, betreffend Datenerhebung, Bild- und Tonaufzeichnungen,Übersichtsaufnahmen und -aufzeichnungen wurde stark eingeschränkt. "So sind Übersichtsaufzeichnungen nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen und auch die anschließende Nutzung und Speicherung anlassbezogen begrenzt bleibt"
Die bayrische Piratenpartei hatte bereits vor Verabschiedung des umstrittenen neuen Versammlungsrechts verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, unter anderem als Mitgründer des AK Versammlungsfreiheit und Initiator der Demonstrationen in der bayrischen Landeshauptstadt. „Natürlich freuen wir uns darüber, dass Karlsruhe diesem Treiben erst einmal einen Riegel vorgeschoben hat“, so Popp weiter. „Es zeigt, dass man Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nicht einfach über die Hintertür abschaffen kann. Schade, dass unsere amtierenden Innenpolitiker sowenig Demokratieverständnis aufweisen und immer wieder polizeilichen Handlungsspielraum über die Grundrechte von Bürgern stellen. Solche Gesetze sollten gar nicht erst auf Tisch der Verfassungsrichter landen müssen.“ Die PIRATEN überlegen daher, eine Vorabprüfung von neuen Gesetzesvorstößen bezüglich ihrer Verfassungsmäßigkeit und ihre schädlichen Nebenwirkungen zu fordern.
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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.
Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 847.870 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 11.000 Mitglieder.
Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html
