Seite   Diskussion   Quelltext anzeigen   Versionen/Autoren   

2008-11-11 - Pressemitteilung Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

Aus Piratenwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-mail-reply-all.svg Diese Pressemitteilung wurde bereits versendet. Editieren im Wiki bringt also nichts mehr. Nachbearbeitungen oder Auflistungen von Leuten, die unsere PM genutzt haben, sind sehr erwünscht.
Pressemitteilung
Thema: Novelle des BKA-Gesetzes
Ersteller: CH
Status: gegengelesen
Verantwortlicher Redakteur: Unglow
geprüft durch diese Lektoren: Jamasi
Gliederung: Bund
verschickt am 12.11.2008


Piratenpartei unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

Trotz massiver Proteste und gegen den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hat die rot-schwarze Bundesregierung heute das neue BKA-Gesetz beschlossen. Die Piratenpartei sieht das BKA-Gesetz als einen schweren Angriff auf die Freiheit an und begrüßt daher die Ankündigung des Parteimitglieds Bettina Winsemann alias "Twister", Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. Dazu wird ihr weitreichende Unterstützung zugesichert. Geldspenden zur weiteren Unterstützung der Beschwerde nehmen die PIRATEN natürlich ebenfalls gerne entgegen.

Die Piratenpartei lehnt das BKA-Gesetz insbesondere ab, weil es zu einer zentralen Super-Polizeibehörde führt und alle rechtsstaatlichen Dämme brechen lässt. Die strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst als Lehre aus den Erfahrungen mit dem Sicherheitsapparat im Dritten Reich, wird aufgehoben und das BKA erhält zahlreiche präventive und exekutive Befugnisse.

"Das BKA-Gesetz ist eine unzumutbare Verletzung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.", so Andreas Popp, Vorsitzender der bayrischen PIRATEN und Spitzenkandidat zur Europawahl. "Durch dieses Gesetz wird eine Mammut-Behörde geschaffen, deren Befugnisse jedes rechtsstaatlich vertretbare Maß überschreitet. 'Stasi 2.0' wird somit bittere Realität. Ich glaube fest daran, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird."

"Auch die Arbeit von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten und Journalisten wird mit dem neuen Gesetz unverhältnismäßig erschwert.", so Popp weiter. "Ausgenommen sind nur Abgeordnete, Strafverteidiger und Seelsorger. Dabei sind gerade Abgeordnete eigentlich keine Berufsgeheimnisträger, ganz im Gegenteil, sie müssen transparent arbeiten. Warum also Abgeordnete explizit ausgeommen sind erschließt sich mir nicht im geringsten."

Neben der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ruft die Piratenpartei auch weiterhin die Bevölkerung auf, sich von der Angst vor dem Terrorismus zu lösen und aktiv für mehr Freiheit und die Bewahrung der Bürgerrechte zu engagieren. Bürger und Staat müssen besonnen auf Bedrohungen reagieren und nicht in Hysterie und Panik den Blick für das Wesentliche verlieren.

Die offizielle Pressemitteilung der Bekanntgabe der Verfassungbeschwerde, in der auch die Kontodaten für Spenden enthalten sind, ist zu finden unter http://www.piratenpartei.de/node/552.


Bundespressestelle:
Simon Lange
Telefon: 030 / 50 96 999 13
Mobil: 0163 / 949 76 84
presse@piratenpartei.de

Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin


Für Journalisten allgemein verwendbares Bildmaterial finden Sie unter:
http://www.piratenpartei.de/presse/bildmaterial


Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 847.870 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 11.000 Mitglieder.


Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge